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Bekomme ich als Erbe auch nicht aufgelistete Sachen?

günstig für Erbe betrifft Erben, Gläubiger
Mit der Einantwortung gehen jene Rechte auf Sie über, die der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes im Besitz hatte. Die Einantwortung umfasst alle zum Nachlass gehörenden Vermögensteile, nicht nur jene, die im Verfahren behandelt wurden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 31.03.2022 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Durch die Einantwortung gehen die zur Todeszeit im Besitz des Erblassers befindlichen Rechte auf den Erben über (GlU 4524 und GlU 14215), wobei die Einantwortung alle zum Nachlass gehörigen Vermögensbestandteile umfasst und nicht nur jene, welche der Abhandlung unterzogen worden sind (3 Ob 465/29 = JBl 1930,169).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013002 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 18.

Im Gesetz

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