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Kann ein Dritter meinen Aufteilungsanspruch nach der Scheidung vereiteln?

günstig für Ehegatte betrifft geschiedene Ehegatten, Dritte, Angehörige
Nicht folgenlos. Ihr Aufteilungsanspruch nach Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe ist gegen Beeinträchtigungen durch Dritte ebenso geschützt wie jedes andere Forderungsrecht. Liegt eine solche Verletzung vor, kann das Gericht im Aufteilungsverfahren auch gegenüber dem Dritten Rechte und Pflichten begründen, obwohl dieser formell Eigentümer ist.

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Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 16.11.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Der einem Ehegatten nach der Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe zustehende Aufteilungsanspruch genießt den gleichen Schutz gegen Beeinträchtigungen durch Dritte wie jedes andere Forderungsrecht. Liegt eine solche Verletzung des Aufteilungsanspruches eines Ehegatten vor, werden auch, unbeschadet des formellen Eigentums des Dritten, Rechte und Pflichten durch den Außerstreitrichter im Aufteilungsverfahren begründet werden können.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025891 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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