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Wann wirkt eine Forderung auch gegen Außenstehende?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Dritte, Käufer
In drei Fällen: bei Eingriffen in die Zuständigkeit der Forderung, bei Eingriffen in die Willensbildung des Schuldners und bei bestimmten Eingriffen in Ihr Recht, befriedigt zu werden, etwa wenn jemand einen fremden Vertragsbruch bewusst ausnützt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Forderungsrechten kommt in drei Fällen absolute Wirkung zu: a) bei Eingriffen in die Rechtszuständigkeit b) bei Eingriffen in die schuldnerische Willensbildung c) gegen gewisse Eingriffe in das Befriedigungsrecht des Gläubigers (zB bewußte Ausnutzung eines fremden Vertragsbruches).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0025946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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