Zum Inhalt springen

Welche Schutzmaßnahmen muss ein Verantwortlicher wirklich treffen?

betrifft Veranstalter, Betreiber, Besucher, Gäste
Das lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Zu berücksichtigen sind alle Umstände und die Interessen der Beteiligten, die gewisse Gefahren wegen der damit verbundenen Vorteile bewusst in Kauf nehmen. Ist der Verpflichtete Fachmann, gilt für ihn der strengere Sorgfaltsmaßstab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Frage, welche zumutbaren Schutzmaßnahmen vom Schutzpflichtigen zu treffen sind, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und der Interessen der Beteiligten, die unter Umständen gewisse Gefahren wegen der damit für die verbundenen Vorteile in Kauf nehmen, zu lösen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Sicherungspflicht beim Badesee
Schadenersatz · Zumutbare Vorkehrungen gegen Gefahren
Schadenersatz · Sicherheitspflichten im Bad
Schadenersatz · Grenzen der Schutzpflichten des Eigentümers
Schadenersatz · Maßstab der gebotenen Sorgfalt