Wie weit muss ein Badeseebetreiber für Sicherheit sorgen?
betrifft Badegäste, Betreiber, Konsument, Unternehmer
Was zur Sicherung nötig ist, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falls ab. Entscheidend ist vor allem, welche Maßnahmen möglich und zumutbar sind, um eine Gefahr zu vermeiden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (97 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Der konkrete Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist vor allem, welche Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefahr möglich und zumutbar sind (hier: Schutzvorkehrungen beim Betreiben eines Badesees).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: RodelbahnOGH 4 Ob 25/25t, 22.07.2025
- Hier: Verletzung von Verkehrssicherungspflicht bei Sturz auf Stiege wegen nassem, gefallenen Laub verneint.OGH 7 Ob 76/23m, 24.05.2023
- Hier: Spielplatz.OGH 1 Ob 168/22w, 12.10.2022
- Wesentlich ist, ob eine Gefahr für einen sorgfältigen Menschen erkennbar war und welche Maßnahmen zur Vermeidung der Gefahr möglich und zumutbar sind.OGH 1 Ob 168/22w, 12.10.2022
- Hier: Sturz in den Spalt zwischen Bahnsteigkante und Trittbrett des Waggons.OGH 2 Ob 56/20d, 29.06.2020
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- Hier: Sturz beim Übergang zwischen Parkhaus und Einkaufszentrum; die Beklagte hat zumutbare, angemessene und grundsätzlich auch geeignete Maßnahmen zur Verhinderung eines Unfallgeschehens gesetzt.OGH 9 Ob 71/19k, 15.04.2020
- Es kann nicht verlangt werden, eine Kondensierung oder Nässebildung schlechthin zu verhindern, sondern nur zumutbare Maßnahmen zu setzen, um zu verhindern, dass daraus ein Schaden resultiert.OGH 9 Ob 71/19k, 15.04.2020
- Hier: Bei einem Mehrparteienhaus für „betreubares Wohnen“ kann die Gewährleistung eines sicheren Zugangs über den Haupteingang für ausreichend erachtet werden.OGH 6 Ob 163/18s, 26.09.2018
- Hier: Sturz auf einer eisigen Stelle des Kundenparkplatzes eines Supermarkts.OGH 5 Ob 21/17z, 04.05.2017
- Hier: Die Auffassung des Berufungsgerichts, dass die Beklagte aufgrund der am Unfalltag herrschenden Witterungsverhältnisse und der dadurch verursachten Vereisung verpflichtet gewesen wäre, Streugut im Bereich des Automaten vor der Waschbox auszubringen, was für die verantwortliche Mitarbeiterin leicht möglich gewesen wäre, ist jedenfalls vertretbar.OGH 1 Ob 143/16k, 30.08.2016
- Hier: Unfall auf einer Sprungschanze in einem „Snowpark“.OGH 6 Ob 183/15b, 14.01.2016
- Hier: Herabrollen eines nach dem Pressen auf abschüssigem Gelände gelagerten Siloballens auf befahrene Straße.OGH 2 Ob 47/14x, 12.06.2014
- Hier: Verlassen eines ausreichend beleuchteten Verbindungsweges zwischen Gasthaus und Rodelbahn.OGH 10 Ob 39/12a, 23.10.2012
- Hier: Absicherungsmaßnahmen eines Lift- und Pistenbetreibers hinsichtlich einer Seilwindenpräparierung nach Pistenschluss.OGH 2 Ob 119/12g, 11.10.2012
- Hier: Stehtisch in Bäckerei.OGH 7 Ob 151/12z, 26.09.2012
- Hier wurde ein Streckenposten (Ordner) von einem von der Rennstrecke geschleuderten Motorrad verletzt.OGH 4 Ob 203/11y, 17.01.2012
- Hier: Freizeitwiese.OGH 4 Ob 149/11g, 22.11.2011
- Hier: Seilrutsche auf einer Autobahnraststation.OGH 1 Ob 62/11s, 28.04.2011
- Hier: Quer über die Piste ragende Beschneiungslanze.OGH 4 Ob 138/10p, 15.02.2011
- Hier: Zumutbarkeit etwa durch Anbringung einer für den Bahnhofsbereich alternativen Signaleinrichtung an einer Lokomotive.OGH 2 Ob 79/10x, 27.01.2011
- Hier: Kontroll‑ und Reinigungsmaßnahme in einer U‑Bahnstation.OGH 1 Ob 62/10i, 01.06.2010
- Hier: Verletzung durch die Schwenktüre einer Umkleidekabine.OGH 3 Ob 18/09g, 25.03.2009
- Von einer erheblichen Fehlbeurteilung abgesehen liegt keine Frage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO vor, wenn das Berufungsgericht die Rechtsprechung zu Inhalt und Umfang von Verkehrssicherungspflichten, insbesondere zu deren Beschränkung bei Erkennbarkeit der Gefahr beachtet hat.OGH 5 Ob 276/08m, 13.01.2009
- Hier: Ungenügende Sicherung der drei von der Straße zum Restauranteingang führenden Stufen bei extremer, mit Verwehungen verbundener Schneelage in einem 1.700 m hoch gelegenen Schiort.OGH 6 Ob 201/08i, 06.11.2008
- Hier: Schutzvorkehrungen beim Betreiben einer Wasserrutsche.OGH 1 Ob 114/08h, 11.08.2008
- Hier: Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung in „behindertengerechtem" Haus.OGH 1 Ob 39/08d, 11.08.2008
- Hier: Breite, übersichtliche Piste und etwa 4 m vom Pistenrand entferntes Brett, gegen das der Kläger stürzte, wobei es zum Sturz nur deshalb kam, weil der Kläger mit hoher Geschwindigkeit über mehrere Kanten sprang.OGH 6 Ob 147/08y, 07.08.2008
- Sowohl die Beurteilung, ob die Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen einem anderen übertragen wurde, als auch inwieweit allenfalls eine Anweisungs- oder Überwachungspflicht verletzt wurde, ist stets von den besonderen Umständen des Einzelfalls abhängig, sodass regelmäßig eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO nicht zu beantworten ist.OGH 1 Ob 121/08p, 20.06.2008
- Verletzung einer Zuschauerin beim Eishockeymatch.OGH 6 Ob 106/07t, 21.06.2007
- Wie groß der Bereich des Einganges ist, auf den sich die Verkehrssicherungspflicht des Geschäftsinhabers bezieht, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Dabei ist auf die Breite des Einganges, die Beschaffenheit seiner Umgebung und die sonstigen örtlichen Verhältnisse abzustellen.OGH 2 Ob 158/06h, 26.04.2007
- Hier: Ungenügende Sicherung einer Kletterwand durch falsch aufgelegte Matten.OGH 6 Ob 17/07d, 15.02.2007
- Hier: Beschaffenheit der Bodenplatte eines Boxautomaten.OGH 9 Ob 19/05t, 03.08.2005
- Sturz beim Herabsteigen vom Behandlungstisch im Krankenhaus.OGH 7 Ob 313/03k, 13.02.2004
- Hier: Kletterunfall.OGH 1 Ob 300/03d, 10.02.2004
- Entscheidungen über Verkehrssicherungspflichten sind nur dann revisibel, wenn dem Berufungsgericht eine krasse Fehlbeurteilung unterlief, die einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshof bedarf.OGH 1 Ob 300/03d, 10.02.2004
- Ob eine Situation geschaffen wurde, die eine Schädigung wahrscheinlich macht (8 Ob 57/85 ua), hängt von den Umständen des Einzelfalles ab; hier: Verletzung einer Patientin im Krankenhaus.OGH 7 Ob 156/01v, 11.07.2001
- Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers eines zugefrorenen Sees, der einen Eislaufbetrieb nicht eröffnet oder organisiert, sondern nur nicht untersagt hat.OGH 9 Ob 101/01w, 25.04.2001
- Der Verkehrssicherungspflichtige muss zumutbare, schadensverhindernde Maßnahmen schon unabhängig vom Vorhandensein einer behördlichen Bewilligung setzen.OGH 6 Ob 314/00w, 17.01.2001
- Hier: Die Größe des vom Gastwirt zu säubernden und zu streuenden Bereiches hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.OGH 9 Ob 162/00i, 06.09.2000
- Hier: Seilabsperrung zur Unterteilung einer Eisfläche.OGH 7 Ob 51/00a, 29.03.2000
- Hier: Eine Fehlbeurteilung der Vorinstanzen dahin, dass der Klägerin, die die Schrankenanlage als regelmäßige Benützerin des Treppelweges kannte und auch wusste, dass der Schranken fallweise geschlossen ist, das alleinige Verschulden daran anzulasten ist, dass sie gegen die ohnehin auffällig gestaltete und eigens gekennzeichnete Schrankenanlage gestoßen ist, ist nach den Umständen dieses Einzelfalles nicht zu erblicken.OGH 6 Ob 180/99k, 29.03.2000
- Unter welchen besonderen Umständen der Verkehrssicherungspflicht entsprochen wurde, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab.OGH 6 Ob 115/99a, 20.05.1999
- Hier: Wegesicherungspflicht eines Veranstalters eines "Schneefestes" auf einer Schipiste.OGH 7 Ob 167/98d, 19.01.1999
- Hier: Anstoßen eines Kunden an eine automatische Glasschiebetür.OGH 7 Ob 151/98a, 01.12.1998
- Ob eine Situation geschaffen wurde, die eine Schädigung wahrscheinlich macht, hängt genauso von den Umständen des Einzelfalles ab wie die Frage, ob ein sorgfältiger Mensch rechtzeitig erkennen konnte, dass Anhaltspunkte für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bestehen und ob er die Möglichkeit hatte, sich darauf einzustellen.OGH 7 Ob 151/98a, 01.12.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110202 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 97.
- OGH 2 Ob 27/26y, 26.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 206/25w, 18.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 186/25d, 18.12.2025
- OGH 9 Ob 106/25s, 23.10.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 25/25t, 22.07.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 38/23w, 13.08.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 63/24h, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 80/24g, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 59/24a, 28.05.2024
- OGH 5 Ob 214/23s, 26.02.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
- ZPO § 508a
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