Muss ich als Eigentümer jede erdenkliche Vorsichtsmaßnahme treffen?
günstig für Eigentümer betrifft Hauseigentümer, Grundeigentümer, Geschädigte
Vom Eigentümer eines Bauwerks können nur jene Schutzmaßnahmen verlangt werden, die vernünftigerweise von ihm zu erwarten sind. Maßstab dafür ist die Auffassung des Verkehrs, also das allgemein Übliche und Vernünftige.
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Ständige Rechtsprechung seit 1930, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (41 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1930)
Vom Eigentümer eines Bauwerkes können nur solche Schutzvorkehrungen verlangt werden, die vernünftigerweise, das ist nach der Auffassung des Verkehrs, von ihm zu erwarten sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fast 90 Jahre alter unterirdischer Kanal, dessen Bauzustand seit mehr als 60 Jahren nicht überprüft wurde - Haftung bejaht.OGH 10 Ob 12/23x, 31.10.2023
- Hier: Jagdhochstand.OGH 9 Ob 29/21m, 24.06.2021
- Analoge Anwendung des § 1319 ABGB auf Stürze in Schächte und insbesondere auch auf Unfälle mit Aufzügen.OGH 7 Ob 26/11s, 18.05.2011
- Die Verletzung der objektiv gebotenen Sorgfaltspflicht setzt jedenfalls die Erkennbarkeit oder doch Voraussehbarkeit der Gefahr voraus.OGH 5 Ob 150/06d, 11.07.2006
- Dabei ist der beklagte Besitzer beweispflichtig.OGH 7 Ob 255/04g, 17.11.2004
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- ÖNormen geben die technischen Erfahrungen wieder, wie sie bei der Herstellung baulicher Anlagen zu berücksichtigen sind. Da der hier maßgeblichen ÖNorm im Zeitpunkt der Genehmigung und Kollaudierung des Aufzugs unbestrittenermaßen noch keine bindende Wirkung zukam, muss überprüft werden, ob der Aufzug trotz des Mangels den nach § 4 Abs 1 AufzugsVO 1943 anerkannten Regeln der Wissenschaft und Technik entsprach, was eine Tatfrage darstellt.OGH 1 Ob 262/00m, 27.03.2001
- Es ist zu prüfen, welche Schutzvorkehrungen und Kontrollen ein sorgfältiger Eigentümer getroffen hätte.OGH 1 Ob 334/99w, 14.01.2000
- Er haftet für alle nach den Umständen zumutbaren und gebotenen Sicherungsmaßnahmen und Überwachungsmaßnahmen.OGH 8 Ob 611/89, 31.01.1991
- Hiebei ist gegebenenfalls der Maßstab des § 1299 ABGB anzuwenden (hier: Bautrupp baut Materialseilbahn um).OGH 8 Ob 66/84, 19.06.1985
- Bei Häusern ist die Sorgfalt eines ordentlichen Hausverwalters anzuwenden.OGH 4 Ob 18/84, 13.03.1984
- Objektiver MaßstabOGH 7 Ob 656/83, 01.09.1983
- Die Erforderlichkeit der Maßnahmen und die Zumutbarkeit derselben bestimmt sich - immer unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls - nach der Größe und Schwere der drohenden Gefahr.OGH 6 Ob 588/82, 13.10.1982
- Mit der Berufung auf die hohen Kosten der Schneeräumung kann nicht dem Schuldvorwurf entgegengetreten werden.OGH 6 Ob 780/80, 04.03.1981
- Defekter WegschrankenOGH 6 Ob 626/80, 05.11.1980
- Mit Betonplatte abgedeckter Ablaufschacht.OGH 1 Ob 51/69, 20.03.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0030049 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 41.
- OGH 9 Ob 14/25m, 27.05.2025
- OGH 9 Ob 79/24v, 29.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 12/23x, 31.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 118/19t, 24.09.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 19/19p, 15.05.2019, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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