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Muss ich die Eigenheiten meines Fahrzeugs kennen?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Berufskraftfahrer, Unfallgeschädigte, Halter
Ja. Von jeder Lenkerin und jedem Lenker wird erwartet, die Regeln der Fahrtechnik und die besonderen Fahreigenschaften des eigenen Fahrzeugs zu beherrschen. Wer das nicht tut, kann sich später nicht darauf berufen, es nicht gewusst zu haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.10.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Jeder Kraftfahrer muss mit den Regeln der Fahrtechnik und den besonderen Fahreigenschaften seines Fahrzeuges vertraut sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026183 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Handeln auf eigene Gefahr

Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.

Verwandte Fragen

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