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Kann sich ein Lenker damit entschuldigen, langsam reagiert zu haben?

günstig für Geschädigter betrifft Lenker, Fahrzeughalter, Unfallopfer
Nein. Vom Lenker werden die Fähigkeiten eines sachkundigen, erfahrenen Fachmanns verlangt. Er haftet daher auch dafür, dass ihm die besonders geschärfte Aufnahmefähigkeit für rasche Eindrücke oder die nötige Erfahrung gefehlt hat. Er muss auch in gefährlichen Lagen die Herrschaft über das Fahrzeug behalten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Vom Lenker eines Kraftfahrzeuges sind die Fähigkeiten eines sachkundigen, erfahrenen Fachmannes zu verlangen. Er haftet daher auch für einen Mangel der besonders geschärften Aufnahmsfähigkeit für rasche Eindrücke.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058339 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Mitverschulden des betrunkenen Beifahrers

Wer sich vor der Fahrt sinnlos betrinkt, kann nicht mehr prüfen, ob er sich dem Fahrer anvertrauen darf. Verursacht der betrunkene Fahrer dann einen Unfall, trifft den Verletzten eine Mitschuld. Nur wenn ihn am eigenen Rausch kein Verschulden trifft, etwa weil er die berauschende Wirkung nicht kannte, das Getränk ärztlich verordnet war oder ihm der Alkohol eingeflößt wurde, wird ihm das nicht angerechnet.

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