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Haftet mein Anwalt für jede falsche Auslegung des Gesetzes?

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Ihr Anwalt schuldet den notwendigen Fleiß und die erforderliche Kenntnis der Gesetze, nicht aber die richtige Auslegung jeder Bestimmung. Aufklären muss er Sie dort, wo nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes oder nach einer einheitlichen Übung ein Prozess aussichtslos erscheint.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Der Anwalt haftet grundsätzlich nur für den notwendigen Fleiß und die erforderliche Gesetzeskenntnis, nicht aber für jede unrichtige Gesetzesauslegung. Eine Aufklärungspflicht wird nur dort anzunehmen sein, wo nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes oder nach einer einheitlichen herrschenden Rechtsübung die Prozessführung aussichtslos erscheint.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026727 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

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