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Muss mein Anwalt vor dem Kaufvertrag ins Grundbuch schauen?

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Wird ein Anwalt mit der Errichtung eines Kaufvertrags über eine Liegenschaft betraut, gehört es zu seinen selbstverständlichen Pflichten, vorher Einsicht in das Grundbuch zu nehmen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Es gehört zu den selbstverständlichen Pflichten eines Anwalts, der mit der Abfassung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft betraut wird, vor Verfassung des Vertrages in das Grundbuch Einsicht zu nehmen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026342 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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