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Wie genau muss der Arzt vor einem nicht dringenden Eingriff aufklären?

günstig für Patient betrifft Patienten, Ärzte, Krankenanstalten
Je weniger dringend der Eingriff ist, desto umfassender muss aufgeklärt werden. Ist ein Eingriff medizinisch empfohlen, aber nicht eilig, ist grundsätzlich eine umfassende Aufklärung nötig. Umgekehrt darf die Aufklärung knapper ausfallen, je notwendiger der Eingriff für Ihre Gesundheit ist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 21.01.2026 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Die Pflicht des Arztes zur Aufklärung ist umso umfassender, je weniger der Eingriff dringlich erscheint. Ist der Eingriff zwar medizinisch empfohlen, aber nicht eilig, so ist grundsätzlich eine umfassende Aufklärung notwendig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026772 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 43.

Im Gesetz

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