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Haftet der Notar, wenn er mich nicht ausreichend warnt?

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Von einem Notar wird verlangt, dass er auch eine ungünstige Entwicklung mitbedenkt. Wo es nötig ist, muss er entschlossen handeln. Unterlässt er das, kann er für den daraus entstehenden Schaden einstehen müssen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Vom Notar kann man fordern, dass er immer auch eine ungünstige Entwicklung berücksichtigen muss, gegebenenfalls kann entschlossenes Handeln am Platze sein (NZ 1965,137).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026390 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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