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Muss mich der Notar vor der Unterschrift auf Risiken hinweisen?

günstig für Vertragspartei betrifft Notare, Käufer, Verkäufer, Vertragsparteien
Ein Notar, der einen Vertrag verfasst, muss Sie vollständig über die Rechtslage aufklären und auf Bedenken gegen das geplante Geschäft hinweisen, bevor der Vertrag verbindlich wird. Ihre Entscheidung muss er danach aber nicht beeinflussen. Seine Pflichten dürfen auch nicht überspannt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Ein Notar als Vertragsverfasser hat den Parteien eine vollständige Rechtsbelehrung zu erteilen und besonders auf Bedenken gegen ein beabsichtigtes Geschäft aufmerksam zu machen, bevor er den Vertrag für die Parteien verbindlich festlegt. Er ist aber nicht gehalten, den Entschluss einer von ihm auf die Bedenken gegen das Geschäft aufmerksam gemachten Partei zu beeinflussen. Die Pflicht des Urkundenverfassers darf auch nicht überspannt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026419 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 35.

Im Gesetz

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