Nach welchem Maßstab haftet ein Notar für Fehler?
günstig für Klient betrifft Notare, Klienten, Geschädigte
Ein Notar haftet als Fachmann. Er muss dafür einstehen, wenn ihm die für seinen Beruf erforderlichen besonderen Kenntnisse fehlen. Für seinen Vertreter hat er wie für eigenes Verschulden einzustehen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Der Beklagte haftet als Notar nach § 1299 ABGB. Danach hat er den Mangel der erforderlichen, nicht gewöhnlichen Kenntnisse zu vertreten. Für seinen Substituten hat er nach § 1313a ABGB einzustehen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108033 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 229/23i, 19.03.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Haftung des Notars für seinen Vertreter
Schadenersatz · Sorgfaltspflicht des Notars
Schadenersatz · Haftung fachkundiger Sachwalter
Schadenersatz · Notar und angestellter Notariatskandidat
Schadenersatz · Stellung des amtlichen Notarvertreters