Bleibt der Betriebsrat im Amt, wenn die Firma abgewickelt wird?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob einem Standort Betriebsqualität (hier: im Sinn des § 45a AMFG) zukommt, kann nur anhand einer Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls beantwortet werden.OGH 8 ObA 87/20g, 28.01.2021
- Die Frage, welche äußeren Bedingungen vorliegen müssen, um nicht nur eine Änderung, sondern die dauernde Einstellung eines Betriebs im Sinne des § 62 Z 1 ArbVG annehmen zu können, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab und ist daher grundsätzlich nicht revisibel.OGH 9 ObA 83/08h, 04.08.2009
- Die rechtliche Beurteilung, ob eine Stilllegung des Betriebs im Sinn des § 121 Z 1 ArbVG vorliegt, hängt letztlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, die in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO begründen.OGH 9 ObA 139/08v, 02.06.2009
- Hier: § 10 Abs 3 MSchG.OGH 8 ObS 25/04s, 17.02.2005
- Ob und wann nun eine dauernde Betriebseinstellung erfolgt ist, stellt damit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs1 ZPO dar.OGH 8 ObS 25/04s, 17.02.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051131 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 9 ObA 74/25k, 18.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 87/20g, 28.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 45/19m, 15.05.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 34 · Betriebsbegriff
- ArbVG § 62 · Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Mit der Entlassung endet Ihr Dienstverhältnis jedenfalls, auch wenn Sie die Entlassung anfechten, denn selbst eine anfechtbare Entlassung wirkt zunächst. Erst wenn Ihre Anfechtung Erfolg hat, fällt die Entlassung rückwirkend weg; bis dahin können Sie die Wahl weder anfechten noch auf ihre Nichtigkeit klagen.
Für Ihre Tätigkeit als Betriebsratsmitglied müssen Sie beim Betriebsinhaber um die nötige Freizeit ansuchen. Dabei geben Sie in groben Zügen den Grund und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit an. Das ist eine Abmeldung samt Information und kein Antrag; in größeren Betrieben darf dafür auch ein Formular verlangt werden.