Wer muss beweisen, dass den Handwerker kein Verschulden trifft?
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Wird die geschuldete Leistung nicht erbracht, gilt das als rechtswidriges Verhalten des Schuldners. Haben Sie den Schaden aus dem mangelhaft hergestellten Werk nachgewiesen, muss der Unternehmer beweisen, dass ihn an der Nichterfüllung kein Verschulden trifft.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die Nichterbringung der geschuldeten Leistung ist dem Schuldner als rechtswidriges Verhalten zuzurechnen. Hat der Gläubiger den ihm aus der mangelhaften Herstellung des Werkes durch den Schuldner erwachsenen Schaden nachgewiesen, wäre es Sache des Schuldners gewesen, gemäß § 1298 ABGB zu behaupten und zu beweisen, daß ihn an der Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflicht zur Herstellung des bedungenen Werkes kein Verschulden trifft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verschulden des Reiseveranstalters.OGH 2 Ob 45/10x, 17.06.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022023 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 4 Ob 201/25z, 20.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 66/24i, 14.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1167 · Gewährleistung
- ABGB § 1298
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