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Haftet ein Sachverständiger auch Personen ohne Vertrag mit ihm?

günstig für Sachverständiger betrifft Sachverständige, Berater, Auftraggeber, Dritte
Wer als Fachmann ein Gutachten oder eine Auskunft erteilt, haftet dafür grundsätzlich nur gegenüber jenem, der aus dem Schuldverhältnis berechtigt ist. Gegenüber Außenstehenden gehen die Pflichten nicht weiter als bei jedem anderen Schaden auch.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Der OGH folgt in ständiger Rechtsprechung (SZ 9/76, JBl 1936,300; EvBl 1965/321; EvBl 1967/112 ua) der Ansicht, dass die Ersatzpflicht nach §§ 1299, 1300 ABGB grundsätzlich auf den aus dem Schuldverhältnis Berechtigten beschränkt ist und in diesen gesetzlichen Bestimmungen keine absolute Norm liegt, die einen über den Umfang der aus § 1295 ABGB ableitbaren Ansprüche hinausgehenden Schutz statuieren würde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 35.

Im Gesetz

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