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Reicht es, dass die Auskunft weitergegeben werden könnte?

günstig für Sachverständiger betrifft Auskunftgeber, Sachverständige, Dritte, Käufer
Dass ein Auskunftgeber allgemein damit rechnen muss, seine Information werde irgendwie an Außenstehende gelangen, genügt für eine Haftung ihnen gegenüber nicht. Das gilt auch dann, wenn der Besteller die Auskunft selbst weitergibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Dass der Auskunftgeber in abstracto damit rechnen muss, die Information werde irgendwie - auch durch Weitergabe durch den Besteller - an Außenstehende gelangen, reicht zu einer Haftung gegenüber dem Dritten nicht aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026569 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Im Gesetz

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