Ist es Rechtsmissbrauch, wenn er mir zugleich schaden will?
betrifft Vertragspartner, Nachbarn, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Von einer sittenwidrigen missbräuchlichen Rechtsausübung kann nur gesprochen werden, wenn dem Ausübenden jedes andere Interesse fehlt als die Absicht, Ihnen zu schaden. Hat er ein begründetes Interesse daran, einen seinem Recht entsprechenden Zustand herzustellen, wird die Ausübung nicht schon dadurch missbräuchlich, dass er nebenbei auch schaden will.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (204 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Von einer gegen die guten Sitten verstoßenden missbräuchlichen Rechtsausübung kann nur gesprochen werden, wenn demjenigen, der sein Recht ausübt, jedes andere Interesse abgesprochen werden muss als eben das Interesse, dem anderen Schaden zuzufügen. Besteht ein begründetes Interesse des Rechtsausübenden, einen seinem Rechte entsprechenden Zustand herzustellen, wird die Rechtsausübung nicht schon dadurch zu einer missbräuchlichen, dass der sein Recht Ausübende ua auch die Absicht verfolgte, mit der Rechtsausübung dem anderen Schaden zuzufügen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pflichtteilsrelevante Schenkungen an die Ehegattin des Erblassers, der mit seinen Kindern einen widerruflichen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag schloss, der später im Zuge der Errichtung eines Testaments aufgehoben wurde.OGH 2 Ob 222/25y, 20.01.2026
- Hier: Einvernehmliche Scheidung trotz tatsächlichen Nicht-Vorliegens der Voraussetzungen (unheilbare Zerrüttung, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr) dafür; Qualifizierung der nur durch diese Scheidung möglichen Beantragung einer Witwenpension als rechtsmissbräuchlich nicht korrekturbedürftig.OGH 10 ObS 108/23i, 12.03.2024
- Ein Missbrauch liegt jedenfalls dann vor, wenn die an sich zulässige Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse anders als mit der Absicht der Umgehung gesetzlicher Regelungen nicht erklärt werden kann.OGH 10 ObS 108/23i, 12.03.2024
- Hier: Rücktritt nach dem FAGG vom Maklervertrag - Rechtsmissbrauch verneint.OGH 9 Ob 102/22y, 16.02.2023
- Der Umstand, dass der Beklagte die Scheidungsklage in den USA erst überreichte, nachdem er von der Einbringung der Scheidungsklage der Klägerin in Österreich verständigt worden war, reicht ohne weitere Anhaltspunkte nicht für die Bejahung von Arglist des Beklagten aus.OGH 9 Ob 50/21z, 28.09.2021
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- Hier: Die Rechtsauffassung der Vorinstanzen, dass die Weigerung der Beklagten, ein Aussetzen ihres Rechts über 1,5 Jahre hinzunehmen, nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, hält sich auch unter Beachtung der baurechtlichen Regelungen noch im Rahmen des eingeräumten Ermessensspielraums.OGH 8 Ob 25/21s, 29.04.2021
- Hier: Rentenbegehren zur Abgeltung des Verdienstentgangs.OGH 2 Ob 153/20v, 18.12.2020
- Kein Rechtsmissbrauch liegt in der Verteidigung einer Servitut gegen (auch geringfügige) Beeinträchtigungen der bestehenden Dienstbarkeit durch den Liegenschaftseigentümer, da ansonsten eine Freiheitsersitzung drohen würde.OGH 1 Ob 34/18h, 17.07.2018
- Hier: Zur Ausübung von Änderungsrechten bei einer Privatstiftung ‑ ganz krasses Missverhältnis zwischen den vom Handelnden verfolgten Interessen und den berechtigten Interessen der Familienangehörigen beim Entzug sämtlicher Begünstigtenrechte wie insb finanzieller Zuwendungen bejaht, da diese Vorgehensweise ganz offensichtlich einer Art Bestrafung diente.OGH 6 Ob 122/16h, 27.02.2017
- Es steht einer Übertragung von Geschäftsanteilen an einer Gesellschaft an Dritte das Schikaneverbot nicht entgegen, wenn jemand das Vertrauen zu seinen engsten Familienmitgliedern verloren hat und (berechtigt oder nicht) befürchtet, sie würden zur Erhaltung und Fortsetzung seines Lebenswerks außerstande sein. Dies ist eine die Annahme von Schikane ausschließende Interessenlage, mag diese Absicht auch nur einer subjektiven Überzeugung entsprochen haben (so bereits 1 Ob 61/97w).OGH 6 Ob 122/16h, 27.02.2017
- Hier: Zur rechtsmissbräuchlichen Erhebung einer Klage auf Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses einer Aktiengesellschaft.OGH 6 Ob 169/16w, 24.10.2016
- Hier: Verweigerung der Zustimmung zur Errichtung einer Aufzugsanlage, die eine Verringerung der Sonnenbestrahlung der hofseitigen Fenster zur Wohnung der Zweitbeklagten ‑ abhängig von der Jahreszeit ‑ von bis zu einer halben Stunde pro Tag und eine ‑ wenn auch sehr geringe ‑ Geräuschbeeinträchtigung zur Folge hätte.OGH 5 Ob 41/14m, 23.04.2014
- Es ist kein legitimes Interesse am Erheben eines Aufwandersatzanspruchs des Mieters erkennbar, wenn er einen allenfalls erhaltenen Betrag umgehend zurückgeben müsste, weil (spätestens) die Zahlung durch den beklagten Vermieter einen deckungsgleichen Schadenersatzanspruch begründet.OGH 4 Ob 199/13p, 17.02.2014
- Soweit ein Belastungs- und Veräußerungsverbot gezielt gegen andrängende Gläubiger eingesetzt werden soll, um einen exekutiven Zugriff zu verhindern, kann dies Rechtsmissbrauch darstellen.OGH 5 Ob 166/09m, 01.09.2009
- Rechtsmissbrauch bei Ablehnung einer beantragten Währungskonvertierung verneint.OGH 7 Ob 28/08f, 12.03.2008
- Der Erwerb eines - wenngleich kleinen - Anteils an einer Nachbarliegenschaft in der Absicht, die dadurch gewonnene Rechtsposition als Miteigentümer für Verfahrenshandlungen in Verwaltungsverfahren eines Konkurrenten zu nützen, bildet für sich allein noch keinen Rechtsmissbrauch.OGH 4 Ob 114/07d, 04.09.2007
- Begründet der Ablauf eines Geschehens die Vermutung der Schädigungsabsicht, ist es Sache des Beklagten einen gerechtfertigten Beweggrund für sein Verhalten zu behaupten und zu beweisen.OGH 4 Ob 139/03z, 19.08.2003
- Die Beweislast trifft denjenigen, der sich auf Rechtsmissbrauch beruft, wobei selbst relativ geringe Zweifel am Rechtsmissbrauch zugunsten des Rechtsausübenden den Ausschlag geben, weil demjenigen, der an sich ein Recht hat, grundsätzlich zugestanden werden soll, dass er innerhalb der Schranken dieses Rechts handelt.OGH 4 Ob 233/02x, 19.11.2002
- Aus der Geringfügigkeit der Mängelbehebungskosten ist nicht ohne weiteres zu schließen, dass die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts schikanös ist.OGH 5 Ob 28/02g, 26.02.2002
- Maders Kritik (Neuere Judikatur zum Rechtsmissbrauch, JBl 1998, 677 [679]) an der formulierungsmäßigen Verschmelzung zweier - nach ihren rechtlichen Prämissen verschiedener - Tatbestände - des schon durch das Ergebnis einer objektiven Interessenabwägung verwirklichten Missbrauchtatbestands mit jenem, der unlautere Handlungsmotive voraussetzt - ist berechtigt. Rechtsmissbrauch liegt bereits dann vor, wenn unlautere Motive der Rechtsausübung augenscheinlich im Vordergrund stehen und daher andere Ziele der Rechtsausübung völlig in den Hintergrund treten beziehungsweise wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen Teils ein krasses Missverhältnis besteht.OGH 1 Ob 198/99w, 05.08.1999
- Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn der Schädigungszweck und unlautere Motive so augenscheinlich im Vordergrund stehen, dass andere Ziele der Rechtsausübung völlig in den Hintergrund treten.OGH 1 Ob 215/97t, 15.07.1997
- Schikane ist nicht nur so weit verboten, als Schadenersatzpflicht daran geknüpft ist, sondern dass jeder missbräuchlichen Rechtsausübung einredeweise entgegengetreten werden kann. Verstößt die Ausübung eines vermeintlichen Rechts gegen die guten Sitten, dann liegt in Wahrheit nur eine Scheinrechtsausübung vor. Beweispflichtig dafür, dass der Rechtsausübende kein anderes Interesse hat, als zu schädigen, oder dass doch der Schädigungszweck und unlautere Motive so augenscheinlich im Vordergrund stehen, dass andere Ziele der Rechtsausübung völlig in den Hintergrund treten, ist der die Schikane Behauptende.OGH 7 Ob 2314/96m, 18.12.1996
- Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn unlautere Motive der Rechtsausübung das lautere (die lauteren) Motiv (Motive) eindeutig überwiegt (SZ 60/281 = EvBl 1988/57).OGH 4 Ob 519/95, 07.03.1995
- Schikane liegt auch dann vor, wenn zwischen den vom Handelnden verfolgten eigenen Interessen und den beeinträchtigten Interessen des anderen ein ganz krasses Missverhältnis besteht.OGH 4 Ob 501/93, 12.01.1993
- Der Einwand des Rechtsmissbrauches oder der Schikane kann dem, der in Ausübung seines Rechts vorgeht, nur entgegengehalten werden, wenn der Schädigungszweck so sehr augenscheinlich im Vordergrund steht, dass andere Ziele der Rechtsausübung völlig in den Hintergrund treten.OGH 3 Ob 566/89, 16.11.1989
- Keine schikanöse Exekutionsführung nach § 353 EO, wenn die aufgetragenen Arbeiten nicht ordnungsgemäß verrichtet worden sind (hier: Verlegung von Regenabfallrohren).OGH 3 Ob 38/88, 20.04.1988
- Hier: Behauptete schikanöse Klage.OGH 3 Ob 598/86, 10.12.1986
- Schikane, wenn der Rechtsausübende kein eigenes Interesse, sondern nur den ausschließlichen Zweck verfolgt, den anderen zu schädigen.OGH 6 Ob 656/85, 30.10.1985
- Wenn ein berechtigtes Interesse auch nur mitbestimmend sein kann, liegt Schikane nicht vor. Innere Beweggründe, wie etwa Hass oder Rache, können zwar bei der Beurteilung des Zweckes der Rechtsausübung Anhaltspunkte für die Annahme schikanösen Handelns abgeben, für sich allein reichen sie jedoch zu einem sichern Schluss keineswegs hin.OGH 5 Ob 793/81, 29.06.1982
- Geltendmachung nicht völlig unwesentlicher Mängel ist keine Schikane.OGH 3 Ob 519/79, 14.11.1979
- Ausübung eines Wiederkaufsrechtes.OGH 6 Ob 597/77, 26.05.1977
- Jeder andere Zweck der Handlung als der, Schaden zuzufügen, muss objektiv ausgeschlossen werden können.OGH 3 Ob 505/76, 07.09.1976
- Zustimmungsverweigerung zur Fassadenerneuerung zur Reklamegestaltung.OGH 7 Ob 174/75, 16.10.1975
- Nur dann, wenn die Schädigungsabsicht den einzigen Grund der Rechtsausübung bildet.OGH 5 Ob 25/75, 08.04.1975
- UrteilsveröffentlichungOGH 4 Ob 323/74, 28.05.1974
- Hier Klage nach § 1210 ABGB.OGH 4 Ob 570/73, 25.09.1973
- Ein Versicherer handelt nicht sittenwidrig, wenn er eine aus dem Versicherungsvertrag beanspruchte Leistung verweigert, zu der auf Grund eben dieses Vertrages nicht verpflichtet ist.OGH 7 Ob 250/72, 20.12.1972
- Hier: Untersagung des Spirituosenverkaufes in zum Glasereibetrieb gemieteten Räumen, um die zum Bekanntenkreis zählenden Geschäftsleute zu schützen.OGH 7 Ob 63/67, 26.04.1967
- Gilt auch für das Beharren auf einem unter Ausschluss der Umstandsklausel vereinbarten Unterhaltungsanspruch.OGH 6 Ob 144/66, 14.09.1966
- Der Liegenschaftseigentümer kann auf Grund seines Eigentumsrechtes jederzeit die Räumung der Liegenschaft von jedem verlangen, der ihm gegenüber keinen Rechtstitel zu ihrer Benützung hat. Dieses Recht ist in der natürlichen Freiheit des Eigentums begründet. Seine Geltendmachung verstößt nicht gegen die guten Sitten (vgl MietSlg 15010 ua).OGH 1 Ob 227/65, 27.01.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026271 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 204.
- OGH 2 Ob 222/25y, 20.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 102/25a, 18.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 150/25k, 18.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 59/25d, 26.08.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 8 Ob 121/24p, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 50/23b, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 21/24g, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 44/24p, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 108/23i, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 6/24z, 05.03.2024, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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