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Haftet jemand für einen kostenlosen Rat?

günstig für Geschädigter betrifft Konsumenten, Anleger, Vermittler, Berater
Ja, aber nicht immer. Ein kostenloser Rat bleibt folgenlos, wenn er aus reiner Gefälligkeit gegeben wurde. Wurde er nicht bloß aus Gefälligkeit erteilt, kann derjenige für den Schaden einstehen müssen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 25.10.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Daß für einen unentgeltlichen Rat nicht gehaftet wird, gilt nur dann, wenn er aus bloßer Gefälligkeit erteilt wurde (hier: Darlehensvermittlerin erklärt, es handle sich bei der Geldanlage um "baureifes" Land).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026544 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Reiner Vermögensschaden ohne Vertrag

Besteht zwischen Ihnen weder ein Vertrag noch eine Vertragsanbahnung, ist die bloß fahrlässige Zufügung eines reinen Vermögensschadens nicht rechtswidrig. Ersatz können Sie dafür grundsätzlich nicht verlangen.

günstig für Schädiger Rechtmäßiges Alternativverhalten

Es geht um die Frage, ob jemand für einen Schaden haftet, obwohl er denselben Nachteil auch durch rechtmäßiges Verhalten herbeigeführt hätte. Wäre derselbe Nachteil auch so eingetreten, entfällt die Haftung. Maßgeblich ist, ob rechnerisch derselbe Schaden entstanden wäre, Unterschiede beim tatsächlichen Schaden zählen nicht.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung für unentgeltliche Auskunft
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