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Kann ich vom Mitschuldigen auch meine Prozesskosten zurückfordern?

günstig für Beklagter betrifft Unfallbeteiligte, Haftpflichtversicherer, Beklagte
Haften mehrere gemeinsam für einen Unfallschaden und zahlt einer davon, kann er sich das Geld von den anderen anteilig zurückholen. Das gilt aber nur für den Unfallschaden selbst. Für Verfahrenskosten, für die keine gemeinsame Haftung besteht, gibt es diesen Rückgriff nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

§ 11 EKHG läßt ebenso wie § 1302 ABGB nur den Rückgriff, bezüglich des von einem Solidarschuldner geleisteten Unfallschadens, nicht aber auch bezüglich von Verfahrenskosten zu, für die kein Solidarschuldverhältnis mit dem Kläger besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026677 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Kostenhaftung mehrerer Kläger

Nein. Sind mehrere Kläger nur formell verbunden, also lediglich äußerlich im selben Verfahren, haftet jeder nur nach seinem eigenen Anteil am Streit. Für die Kosten der anderen müssen Sie nicht gemeinsam einstehen.

günstig für Kläger Kosten des Vorprozesses unter Mitschuldnern

Ja, anteilig. Wurden Sie als Mitschuldner über einen laufenden Prozess förmlich verständigt und haben Sie sich trotzdem nicht beteiligt, tragen Sie die Kosten dieses Verfahrens ab der Verständigung anteilig mit. Eine eigene, gegen Sie eingebrachte Klage ersetzt diese Verständigung nicht.

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