Kann ich vom Mitschuldigen auch meine Prozesskosten zurückfordern?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Streitverkündung sowie die Nichtsbefolgung der Aufforderung zum Beitritt als Nebenintervenient ändern an diesem Ergebnis nicht.OGH 6 Ob 630/83, 07.07.1983
- Unter Ablehnung von Koziol Haftpflichtrecht 2. Auflage I, 306).OGH 8 Ob 138/81, 10.09.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026677 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 2 Ob 221/23y, 21.03.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sind mehrere Kläger nur formell verbunden, also lediglich äußerlich im selben Verfahren, haftet jeder nur nach seinem eigenen Anteil am Streit. Für die Kosten der anderen müssen Sie nicht gemeinsam einstehen.
Ja, anteilig. Wurden Sie als Mitschuldner über einen laufenden Prozess förmlich verständigt und haben Sie sich trotzdem nicht beteiligt, tragen Sie die Kosten dieses Verfahrens ab der Verständigung anteilig mit. Eine eigene, gegen Sie eingebrachte Klage ersetzt diese Verständigung nicht.