Zum Inhalt springen

Muss ich Prozesskosten mittragen, wenn ich mich nicht beteiligt habe?

günstig für Kläger betrifft Mitschuldner, Beklagte, Regressberechtigte, Erfüllungsgehilfen
Ja, anteilig. Wurden Sie als Mitschuldner über einen laufenden Prozess förmlich verständigt und haben Sie sich trotzdem nicht beteiligt, tragen Sie die Kosten dieses Verfahrens ab der Verständigung anteilig mit. Eine eigene, gegen Sie eingebrachte Klage ersetzt diese Verständigung nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 25.10.2022 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Ein Solidarschuldner hat die Kosten eines Vorprozesses und einen Verzögerungsschaden ab Zustellung der Streitverkündigung anteilig zu tragen, wenn er sich trotz Streitverkündigung nicht am Prozess zwischen dem Gläubiger und dem in Anspruch genommenen Solidarschuldner beteiligte. Die Zustellung einer vom belangten Solidarschuldner gegen den weiteren Solidarschuldner erhobenen Klage, mit der die Feststellung der Haftung des letzten für die dem Gläubiger entstandenen Schäden begehrt wird, hat nicht die Wirkung der Streitverkündigung; sie ersetzt diese nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0112478 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Rückgriff unter Mitschuldigen und Verfahrenskosten

Haften mehrere gemeinsam für einen Unfallschaden und zahlt einer davon, kann er sich das Geld von den anderen anteilig zurückholen. Das gilt aber nur für den Unfallschaden selbst. Für Verfahrenskosten, für die keine gemeinsame Haftung besteht, gibt es diesen Rückgriff nicht.

günstig für Beklagter Teilklage und Mitverschuldensquote

Fordern Sie nur einen Teil Ihres Schadens ein, ohne eine eigene Mitschuld einzuräumen, wird der eingeklagte Teilbetrag um Ihre Mitschuldquote gekürzt. Räumen Sie die Mitschuld noch vor Schluss der Verhandlung ein, bekommen Sie dagegen den entsprechenden Anteil am Gesamtschaden zugesprochen.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Prozesskosten beim Rückgriff
Vertragsrecht · Eintreibungskosten bei gemeinsamer Haftung
Verfahrensrecht · Zuschlag bei mehreren Beteiligten
Verfahrensrecht · Kostenersatz des unterlegenen Nebenintervenienten