Hafte ich für die Prozesskosten der anderen Kläger mit?
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2009)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Formelle Streitgenossen haften für die Kosten nicht solidarisch, sondern im Verhältnis ihrer Beteiligung am Verfahren.OGH 2 Ob 110/12h, 28.06.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125635 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 11.
- OGH 4 Ob 76/25t, 26.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 24/24v, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 176/24m, 16.10.2025, Fall aus Burgenland
- OGH 2 Ob 12/25s, 25.03.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 219/22w, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 68/23s, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 234/22a, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 36/23k, 25.04.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 218/20z, 07.01.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 166/19a, 30.04.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht schon durch eine bloße Behauptung. Mehrere Beklagte können zwar bei einem gemeinsamen Gericht geklagt werden, wenn sie zusammen haften. Reicht das Vorbringen dazu inhaltlich nicht aus, wird dieser gemeinsame Gerichtsstand damit nicht begründet.
Haften mehrere gemeinsam für einen Unfallschaden und zahlt einer davon, kann er sich das Geld von den anderen anteilig zurückholen. Das gilt aber nur für den Unfallschaden selbst. Für Verfahrenskosten, für die keine gemeinsame Haftung besteht, gibt es diesen Rückgriff nicht.