Muss das Gericht klären, wer von mehreren Schädigern wie viel trägt?
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Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 29.09.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein allfälliger interner Ausgleich zwischen Solidarschuldnern ist nicht Gegenstand des Verfahrens des Geschädigten gegen die Solidarschuldner.OGH 9 Ob 6/16x, 29.09.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026678 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 6/16x, 29.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haften mehrere Personen nebeneinander für Ihren Schaden, läuft die Verjährung gegen jede von ihnen weiter. Dass Sie zunächst versuchen, den Anspruch nur gegen einen durchzusetzen, hält die Verjährung gegenüber den anderen nicht auf.
Nein. Wendet der Schädiger ein, er habe den Schaden überhaupt nicht verursacht, ist darin der schwächere Einwand bereits enthalten, dass der Schaden zugleich von mehreren Ursachen herrührt. Er muss diesen Einwand nicht gesondert vorbringen.