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Muss der Schädiger die geteilte Verursachung ausdrücklich einwenden?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigte, Schädiger, Beklagte, Kläger
Nein. Wendet der Schädiger ein, er habe den Schaden überhaupt nicht verursacht, ist darin der schwächere Einwand bereits enthalten, dass der Schaden zugleich von mehreren Ursachen herrührt. Er muss diesen Einwand nicht gesondert vorbringen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 22.08.2019 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2019)

Der Einwand des Schädigers, überhaupt kein schadenskausales Ereignis zu vertreten, trägt als Minus den Einwand kumulativer Kausalität in sich.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132771 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Mitverschulden und Beweislast beim Schadenersatz

Wer Schadenersatz verlangt, muss das Verschulden des anderen beweisen. Umgekehrt muss die beklagte Seite behaupten und beweisen, dass Sie am Schaden mitschuld sind. Wendet sie ein Mitverschulden gar nicht ein, wird es im Verfahren überhaupt nicht berücksichtigt.

günstig für Geschädigter Mitverschulden und Ursächlichkeit

Auch wenn Ihnen ein eigenes Verschulden vorgeworfen wird, führt das nur dann zu einer Teilung des Schadens, wenn Ihr Verhalten für den Eintritt des Schadens auch ursächlich war. Ein Fehler ohne Auswirkung auf den Schaden mindert Ihren Ersatz daher nicht.

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