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Gelten die Regeln zur Personenbeförderung auch für Mitfahrende?

günstig für Geschädigter betrifft Mitfahrer, Lenker, Geschädigte, Dritte
Ja. Die Vorschriften über die zulässige Beförderung von Personen richten sich nicht nur an den Lenker, sondern auch an die mitbeförderten Personen selbst. Ihr Schutz erstreckt sich außerdem auf Dritte, die bei einem durch dieses Fehlverhalten ausgelösten Unfall verletzt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 27.01.2022 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1983)

Bei den Bestimmungen der §§ 26 Abs 4, 106 Abs 1 und 3 KFG handelt es sich um Schutznormen im Sinne des § 1311 ABGB, die sich nicht nur an den Fahrzeuglenker, sondern auch an die in bzw auf einem Fahrzeug mitbeförderten Personen richten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0065835 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

KFG 1967 §26 Abs4; KFG 1967 §106 Abs1; KFG 1967 §106 Abs3

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Die andere Seite

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