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Muss ich den Schaden zuerst selbst bezahlen?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Schädiger, Konsumenten, Versicherungsnehmer
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, eigenes Geld für die Behebung des Schadens einzusetzen. Der Schädiger muss Ihnen dafür einen angemessenen Vorschuss zur Verfügung stellen. Sie müssen ihn dazu aber auffordern.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 17.02.2022 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Der Geschädigte ist im allgemeinen nicht verpflichtet, eigenes Kapital zur Schadensbehebung aufzuwenden. Vielmehr ist es Sache des Schädigers, dieses allenfalls in Form eines angemessenen Vorschusses im Rahmen seiner Ersatzpflicht zur Verfügung zu stellen. Der Geschädigte muß den Schädiger erforderlichenfalls dazu auffordern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031088 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 30.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Eigene Klärung der Reparaturwürdigkeit

Ja. Haben Sie das Geld für die Behebung oder können Sie es leicht beschaffen, dürfen Sie nicht untätig bleiben, wenn der Schädiger oder sein Versicherer offenbar grundlos zögert. Sie müssen dann selbst ohne Verzug klären lassen, ob sich eine Reparatur lohnt, und danach handeln.

günstig für Schädiger Zweckmäßige Kosten der Schadensbehebung

Ersetzt werden die Mittel, die zur Behebung des Schadens zweckmäßig sind, also das, was auch ein wirtschaftlich vernünftiger Mensch ausgeben würde, der den Schaden selbst tragen müsste. Beurteilt wird das aus der Sicht vor der Ausgabe. Dass die Aufwendungen sinnvoll und zweckmäßig waren, müssen Sie als Geschädigter behaupten und beweisen.

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