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Muss ich zuerst auf Reparatur klagen, bevor ich Geld fordere?

günstig für Werkbesteller betrifft Werkbesteller, Bauherren, Handwerker, Unternehmer, Käufer
Nein. Ist der Unternehmer mit der Behebung des Mangels in Verzug oder verweigert er sie, dürfen Sie den Mangel selbst beseitigen lassen und den erforderlichen Aufwand ersetzt verlangen. Sie müssen ihn nicht erst auf die Verbesserung klagen; das nötige Geld können Sie sofort einklagen, gleichgültig ob Sie schon reparieren ließen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 23.02.2026 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Wenn der Unternehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, darf der Besteller den Mangel selbst beseitigen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wenn sich der Unternehmer weigert, die Verbesserung durchzuführen, ist es nicht mehr erforderlich, den Unternehmer auf Vornahme der Verbesserung zu klagen und dann im Wege der Exekution die erforderlichen Kosten vorschussweise hereinzubringen (§ 353 EO). Es kann vielmehr das notwendige Deckungskapital sofort durch Klage begehrt werden, ohne Rücksicht darauf, ob die Verbesserung bereits vorgenommen wurde oder nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018753 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 35.

Im Gesetz

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