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Zählt eine kleine Geschwindigkeitsüberschreitung bei der Schuldfrage mit?

günstig für Unfallgegner betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherer
Ja. Auch wenn Sie im Ortsgebiet nur um fünf bis zehn Stundenkilometer zu schnell waren, bleibt das bei der Abwägung der Schuld nicht außer Betracht. Das gilt selbst dann, wenn der andere den Vorrang verletzt hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von fünfzig km/h um fünf bis zehn km/h kann bei der Verschuldensabwägung nicht außer Betracht bleiben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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