Wirkt sich meine frühere Geschwindigkeitsübertretung auf den späteren Unfall aus?
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Nein. Wer im Ortsgebiet zu schnell fährt und kurz darauf auf einer Freilandstraße wegen der dort eingehaltenen hohen Geschwindigkeit einen Unfall hat, muss sich die frühere Übertretung nicht anrechnen lassen. Zwischen dieser Übertretung und dem Unfall fehlt der nötige Zusammenhang.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 24.10.2017 (7 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1968)
Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen Überschreitung der im Ortsgebiet geltenden Höchstgeschwindigkeit und einem Unfall, der mit der kurz darauf auf einer Freilandstraße eingehaltenen hohen Geschwindigkeit zusammenhängt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unfall vor einem durch die Verkehrszeichen nach § 52 Z 10 a und 10 b umschriebenen Bereich.OGH 8 Ob 290/79, 20.12.1979
- Hier: Parkender Kranwagen wird durch erlaubte oder unerlaubte Fahrt in diese Position gebracht.OGH 8 Ob 133/78, 27.09.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023590 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 2 Ob 155/17h, 24.10.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 20
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