Zählt mir zu schnelles Fahren, wenn der Unfall woanders passierte?
günstig für Lenker betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherer
Nein. Haben Sie die für einen bestimmten Bereich geltende Höchstgeschwindigkeit überschritten, ereignet sich der Unfall aber außerhalb dieses Bereichs, wird Ihnen die Überschreitung nicht angelastet. Ebenso wenig, wenn Sie im Zeitpunkt des Bremsentschlusses ohnehin nur mehr so schnell fuhren, wie es erlaubt war.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 20.04.2023 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1971)
Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Überschreitung einer für einen bestimmten Bereich festgesetzten Höchstgeschwindigkeit und einem außerhalb dieses Bereiches erfolgten Verkehrsunfall (ähnlich wie ZVR 1969/109 S 101).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Entsprach die tatsächliche Bremsausgangsgeschwindigkeit der Geschwindigkeit, die bis zum Bremsentschluss gefahren werden durfte, so kann die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit in einem früheren Zeitpunkt der Annäherung nicht zum Vorwurf gemacht werden.OGH 2 Ob 114/09t, 28.09.2009
- Hier: Rechtswidrigkeitszusammenhang bejaht, weil sich das die Geschwindigkeit überschreitende Fahrzeug im Unfallszeitpunkt zum größten Teil noch im Ortsgebiet befand (Unfall 0,5 Meter nach Ortstafel).OGH 8 Ob 114/83, 07.07.1983
- Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung.OGH 2 Ob 83/82, 11.05.1982
- Unfall von einem durch die Verkehrszeichen nach § 52 Z 10a und 10b umschriebenen Bereich.OGH 8 Ob 290/79, 20.12.1979
- Hier: Parkender Kranwagen wird durch erlaubte oder unerlaubte Fahrt in diese Position gebracht.OGH 8 Ob 133/78, 27.09.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 2 Ob 61/23v, 20.04.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 155/17h, 24.10.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
- Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) § 20
- StVO 1960 § 52
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