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Zählt mir zu schnelles Fahren, wenn der Unfall woanders passierte?

günstig für Lenker betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherer
Nein. Haben Sie die für einen bestimmten Bereich geltende Höchstgeschwindigkeit überschritten, ereignet sich der Unfall aber außerhalb dieses Bereichs, wird Ihnen die Überschreitung nicht angelastet. Ebenso wenig, wenn Sie im Zeitpunkt des Bremsentschlusses ohnehin nur mehr so schnell fuhren, wie es erlaubt war.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 20.04.2023 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1971)

Kein Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen der Überschreitung einer für einen bestimmten Bereich festgesetzten Höchstgeschwindigkeit und einem außerhalb dieses Bereiches erfolgten Verkehrsunfall (ähnlich wie ZVR 1969/109 S 101).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0023074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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