Zählt bei der Schuldteilung, welche Verkehrsregel ich verletzt habe?
betrifft Autofahrer, Fußgänger, Radfahrer, Versicherung
Ja. Bei der Aufteilung der Schuld nach einem Verkehrsunfall zählen vor allem die Größe und die Wahrscheinlichkeit der ausgelösten Gefahr sowie das Gewicht der verletzten Vorschrift für die Sicherheit im Verkehr. Auch der Grad der Unachtsamkeit jedes Beteiligten fließt ein.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (76 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Bei der Verschuldensabwägung entscheidet vor allem die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahr und die Wichtigkeit der verletzten Vorschrift für die Sicherheit des Verkehrs.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Lenker einer Zugmaschine, der zum Zeitpunkt des Unfalls einen Blutalkoholgehalt von 1,68 Promille aufwies und der sich vor dem Losfahren nicht durch einen Kontrollblick davon überzeugte, ob sich der Geschädigte bereits aus dem Gefahrenbereich entfernt hatte.OGH 2 Ob 59/26d, 28.04.2026
- Hier: Verschuldensteilung 1:3 zu Gunsten des Klägers, der bei grün ohne Beobachtung der Verkehrslage in eine Kreuzung einfuhr. Der Unfallgegner, ein Löschfahrzeug mit aktiviertem Folgetonhorn und Blaulicht, fuhr ohne anzuhalten (lediglich mit reduzierter Geschwindigkeit) in die Kreuzung ein.OGH 2 Ob 32/25g, 29.04.2025
- Hier: Gleichteiliges Verschulden.OGH 2 Ob 58/21z, 05.08.2021
- Bei der Aufteilung des Verschuldens entscheiden vor allem der Grad der Fahrlässigkeit des einzelnen Verkehrsteilnehmers, die Größe und Wahrscheinlichkeit der durch das schuldhafte Verhalten bewirkten Gefahr und die Wichtigkeit der verletzten Vorschriften für die Sicherheit des Verkehrs im Allgemeinen und im konkreten Fall.OGH 2 Ob 57/20a, 26.05.2020
- Im Allgemeinen und im konkreten Fall.OGH 2 Ob 212/13k, 09.07.2014
- Vorrangverletzung gegenüber Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften.OGH 8 Ob 185/81, 11.03.1982
- Tätigkeit eines Liftwartes.OGH 8 Ob 35/81, 04.06.1981
- Unfall infolge Straßenverschmutzung durch Stallmist.OGH 8 Ob 285/80, 12.03.1981
- Mitverschulden durch Nichtanlegen von Sicherheitsgurten.OGH 8 Ob 73/78, 28.06.1978
- In der Wertung für die Schadensaufteilung ist daher auch der Grad der Adäquität zwischen der jeweiligen Schadenshandlung und dem eingetretenen Erfolg einzubeziehen.OGH 8 Ob 84/78, 17.05.1978
- Und das Ausmaß des Verschuldens selbst.OGH 2 Ob 188/75, 16.10.1975
- Und der Grad der Fahrlässigkeit des einzelnen Verkehrsteilnehmers.OGH 8 Ob 39/75, 19.03.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027389 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 76.
- OGH 2 Ob 59/26d, 28.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 181/25v, 20.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 32/25g, 29.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 30/25p, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 196/24y, 12.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 208/23a, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 130/24t, 10.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 97/24i, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 89/24p, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 37/23y, 16.04.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Maßstab für die Verschuldensteilung im Verkehr
Schadenersatz · Gewichtung der Verstöße bei der Schuldteilung
Schadenersatz · Gewicht der Vorrangverletzung
Schadenersatz · Gewicht des Verschuldens bei der Schadensteilung
Schadenersatz · Schadensteilung bei Betriebsgefahr