Bin ich geschützt, wenn ich unbefugt in den Gefahrenbereich gehe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Grundsätzlich wird jemand nicht für schutzwürdig erachtet, der sich unbefugt in den Gefahrenbereich begeben hat, weil er nicht damit rechnen kann, dass Schutzmaßnahmen zugunsten unbefugt Eindringender getroffen wurden.OGH 2 Ob 223/15f, 19.12.2016
- Dieser Rechtssatz gilt für die aus dem Ingerenzprinzip abgeleitete allgemeine Verkehrssicherungspflicht nicht. Diese wird nicht schon allein dadurch ausgeschlossen, dass der Verletzte in ein fremdes Rechtsgut eingedrungen ist. Insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, dass Personen versehentlich in den Gefahrenbereich gelangen oder dass Kinder und andere Personen, die nicht die nötige Einsichtsfähigkeit haben, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, gefährdet werden, kann eine Interessenabwägung ergeben, dass der Inhaber der Gefahrenquelle dennoch zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen zu ergreifen hat.OGH 6 Ob 294/05m, 26.01.2006
- Zum geschützten Personenkreis des § 8 Abs 1 der Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten, BGBl Nr 441/1975, gehören auch Personen, die auf dem Betriebsgelände Liefer- und Entladetätigkeiten zu verrichten haben.OGH 2 Ob 174/05k, 19.01.2006
- Die Erwägungen, wonach jemand, der unbefugt in einen fremden Bereich eingedrungen ist, grundsätzlich nicht für schutzwürdig erachtet wird und wonach der "widmungswidrige" Gebrauch von Verkehrsflächen nur unter besonderen Umständen zu einer Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten führen kann, ist auf den Fall, dass jemand einen Gegenstand widmungswidrig verwendet, übertragbar. (Hier: Bei widmungsgemäßem Gebrauch des Tisches wurde eine nicht vorhandene Gefahrenquelle durch die widmungswidrige Verwendung als Sitzgelegenheit geschaffen.)OGH 8 Ob 114/04d, 20.01.2005
- Hier: Erwachsener kann sich nicht auf die Nichtabsicherung der Baugrube in einer erkennbar für den Verkehr gesperrten Straßenfläche, die er widerrechtlich und zudem ohne jedes vernünftige Eigeninteresse betreten hatte, berufen.OGH 10 Ob 237/02d, 18.05.2004
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- Betreten eines fremden Grundstücks im Zustand starker Alkoholisierung.OGH 4 Ob 551/92, 24.11.1992
- Wanderin wird auf markiertem Wanderweg über eine eingefriedete Weide von einem Zuchtwidder angefallen.OGH 5 Ob 505/83, 15.02.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027526 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 17.
- OGH 9 Ob 79/24v, 29.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 19/22h, 23.03.2022
- OGH 2 Ob 216/21k, 14.12.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Schutzgesetze sind Vorschriften, die eine Gefährdung schon im Vorhinein verbieten. Sie sollen die Mitglieder eines bestimmten Personenkreises davor schützen, dass ihre Rechtsgüter verletzt werden.
Ja. Auch eine Vorschrift, die sich nur an die Beschäftigten eines Betriebs richtet, kann eine Schutzvorschrift sein. Voraussetzung ist, dass sie auf einem behördlichen Bescheid beruht und Personen vor Gefahren schützen soll. Der Prüfbericht eines Sachverständigen setzt sie nicht außer Kraft.