Wen schützt das Verbot, eine Sperrlinie zu überfahren?
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.01.2026 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch überholte Fahrzeuge sind vom Schutzzweck des § 9 Abs 1 StVO erfasst.OGH 2 Ob 237/18v, 29.04.2019
- Hier: Fußgänger, der einen jenseits einer Sperrlinie, die einen in der Mitte der Fahrbahn befindlichen Gleisbereich abgrenzt, liegenden Teil der Fahrbahn erreicht hat, ist vom Schutzzweck des § 9 Abs 1 StVO erfasst.OGH 2 Ob 206/15f, 16.12.2015
- Auch erlaubterweise nach links abbiegende Verkehrsteilnehmer sind vom Schutzzweck des § 9 Abs 1 StVO erfasst.OGH 2 Ob 17/14k, 13.02.2014
- § 9 Abs1 StVO dient meist (aber nicht immer) dem Schutz des Gegenverkehrs, aber auch andere (etwa aus dem Querverkehr kommende) Verkehrsteilnehmer können vom Schutzzweck erfasst sein.OGH 2 Ob 284/02g, 21.11.2002
- Hier: Auslenken auf die Sperrfläche ausschließlich zum Zwecke des Ausweichens an dem vorschriftswidrig in zweiter Spur haltenden und die eigene Fahrspur unzulässigerweise einengenden Fahrzeug.OGH 2 Ob 307/99g, 04.11.1999
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Kein Schutz des Gegenverkehrs.OGH 2 Ob 60/97f, 26.05.1997
- Überfahren einer Sperrlinie, die einen Fahrsreifen in zwei Fahrstreifen trennt.OGH 2 Ob 60/97f, 26.05.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073408 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 2 Ob 181/25v, 20.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 237/18v, 29.04.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Schutzvorschrift schützt nur jene Personen, die berechtigt in den Gefahrenbereich gelangen. Wer sich unbefugt dorthin begibt, kann sich auf diesen Zweck der Vorschrift nicht berufen. Der Schutzbereich der Vorschrift ist damit beschränkt.
Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.