Zum Inhalt springen

Zahlt die Haftpflichtversicherung des Kindes meinen Schaden?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Kinder, Eltern, Versicherer
Ja, sie wird berücksichtigt. Eine freiwillige Haftpflichtversicherung gilt als Vermögen des Schädigers und fließt in die Billigkeitsabwägung ein. Soweit die Versicherung deckt, wird der Schädiger wirtschaftlich nicht belastet. Ein nur teilweiser Ersatz bleibt trotzdem möglich, und mehr als die Versicherungssumme kommt nicht in Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Der Anspruch aus einer freiwilligen Haftpflichtversicherung stellt ein Vermögen im Sinne des § 1310 ABGB dar, ist bei den Billigkeitserwägungen im Sinne dieser Gesetzesstelle zu berücksichtigen, schließt aber einen nur teilweisen Ersatz nicht aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027608 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Haftung nicht voll verantwortlicher Personen

Eine Haftung der nicht voll verantwortlichen Person setzt voraus, dass jemand mit voller Handlungsfähigkeit im selben Fall ebenfalls haften würde. Fehlt es daran, kommt auch keine Haftung nach Billigkeit in Betracht.

günstig für Schädiger Ersatzanspruch der Eltern nach Tötung

Hat Ihnen Ihr verstorbenes Kind freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung Geld gegeben, entsteht daraus kein Ersatzanspruch gegen denjenigen, der den Tod verursacht hat. Dasselbe gilt für Zahlungen, die nur auf einer vertraglichen Zusage beruhten.

Verwandte Fragen

Versicherung · Fälligkeit in der Haftpflichtversicherung
Versicherung · Haftpflichtdeckung bei Insolvenz des Schädigers
Schadenersatz · Schaden zwischen unmündigen Kindern
Versicherung · Haftpflichtdeckung für Nachbarschäden