Zum Inhalt springen

Bekommt ein Kind Ersatz, wenn ein anderes Kind es verletzt?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Geschädigte, Versicherer
Möglich ist es. Waren beide Beteiligte zum Zeitpunkt des Schadens unmündig und damit nicht deliktsfähig, darf der Ersatzanspruch nicht schon deshalb verneint werden, weil das verletzte Kind selbst Anlass gegeben hat. Für das geschädigte Kind gelten dieselben Billigkeitsgesichtspunkte wie für das schädigende.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1960)

Zum Verhältnis beider Gesetzesnormen zueinander.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027285 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung nicht voll verantwortlicher Personen
Schadenersatz · Haftung von Kindern für Schäden
Schadenersatz · Haftung von Kindern für Schäden
Schadenersatz · Reihenfolge der Haftung bei Aufsichtsfällen
Schadenersatz · Unterhaltspflicht eines Dritten und Schadenersatz