Haftet ein Kind, wenn ein Erwachsener im gleichen Fall haftet?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die in § 1310 ABGB angeordnete Billigkeitshaftung Deliktsunfähiger setzt für alle darin geregelten Tatbestände Rechtswidrigkeit des schädigenden Verhaltens voraus. Ist ein Schuldvorwurf ausgeschlossen, weil den Schädiger kein Verschulden trifft, kommt somit zwar unter Umständen eine Haftung nach § 1310 dritter Fall ABGB („Tragfähigkeitshaftung“) in Betracht. Die Anwendung dieser Bestimmung scheidet jedoch dann aus, wenn das schädigende Verhalten auch nicht rechtswidrig war.OGH 8 Ob 64/21a, 03.08.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027662 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 6 Ob 3/26y, 30.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 117/16v, 20.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, sie wird berücksichtigt. Eine freiwillige Haftpflichtversicherung gilt als Vermögen des Schädigers und fließt in die Billigkeitsabwägung ein. Soweit die Versicherung deckt, wird der Schädiger wirtschaftlich nicht belastet. Ein nur teilweiser Ersatz bleibt trotzdem möglich, und mehr als die Versicherungssumme kommt nicht in Betracht.
Ja, das ist möglich. Kinder sind nicht in jedem Fall von der Haftung frei. Es kommt darauf an, wie viel Einsicht das Kind zur Zeit des Unfalls hatte und wie es sich verhalten hat. Den Beweis für ein Verschulden des Kindes muss die Gegenseite erbringen.