Zum Inhalt springen

Muss ich mein liegengebliebenes Auto als Hindernis kennzeichnen?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Halter, Unfallbeteiligte, Pannenfahrer
Ja. Auch betriebsunfähige Fahrzeuge sind Verkehrshindernisse im Sinn des Gesetzes. Für sie gelten daher dieselben Regeln über die Kennzeichnung wie für andere Gegenstände, die auf der Straße stehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1963)

Verkehrshindernisse im Sinne des § 89 Abs 1 StVO 1960 sind auch betriebsunfähige Fahrzeuge.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075510 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grobe Fahrlässigkeit bei Schutzgesetzverstoß

Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.

günstig für Schädiger Kein Ersatz für entgangene Nutzung

Die bloße Möglichkeit, eine Sache zu nutzen, ist neben ihrem Wert kein eigener Vermögenswert. Für den Verlust dieser Möglichkeit gibt es daher keinen gesonderten Ersatz.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Warnpflicht bei blockierter Fahrbahn
Schadenersatz · Schotter als Verkehrshindernis
Schadenersatz · Baustelle als Verkehrshindernis
Schadenersatz · Straßenbenützungsregeln als Schutzvorschriften
Schadenersatz · Straßenbenützung zu verkehrsfremden Zwecken