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Wann zählt ein Straßenrand nicht mehr zur Fahrbahn?

betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Geschädigte
Nur dann, wenn für die Straßenbenützer augenfällig wird, dass die Straßenverwaltung diesen Randteil ausschließlich anderen Zwecken als dem Fahrzeugverkehr gewidmet hat. Das zeigt sich vor allem an einer vollkommen anderen Oberfläche, etwa beim Straßenbankett. Ob das zutrifft, hängt von den örtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls ab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

1. Straßenteile sind nur dann rechtlich nicht der Fahrbahn zuzuzählen, wenn die Absicht der Straßenverwaltung, die Randteile einer Straße ausschließlich anderen Zwecken als dem Fahrzeugverkehr zu widmen, den Straßenbenützern augenfällig wird. 2. Dies kommt durch die vollkommen verschiedene Oberflächenbeschaffenheit, wie etwa beim Straßenbankett, zum Ausdruck.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 18.

Im Gesetz

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