Wann zählt ein Straßenrand nicht mehr zur Fahrbahn?
betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Geschädigte
Nur dann, wenn für die Straßenbenützer augenfällig wird, dass die Straßenverwaltung diesen Randteil ausschließlich anderen Zwecken als dem Fahrzeugverkehr gewidmet hat. Das zeigt sich vor allem an einer vollkommen anderen Oberfläche, etwa beim Straßenbankett. Ob das zutrifft, hängt von den örtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls ab.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
1. Straßenteile sind nur dann rechtlich nicht der Fahrbahn zuzuzählen, wenn die Absicht der Straßenverwaltung, die Randteile einer Straße ausschließlich anderen Zwecken als dem Fahrzeugverkehr zu widmen, den Straßenbenützern augenfällig wird.
2. Dies kommt durch die vollkommen verschiedene Oberflächenbeschaffenheit, wie etwa beim Straßenbankett, zum Ausdruck.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Privatweg, der für die gemeinsame und gleichberechtigte Benutzung von Radfahrern und Fußgängern gewidmet ist.OGH 2 Ob 38/23m, 21.03.2023
- Maßgebend für diese Beurteilung sind regelmäßig die jeweiligen lokalen Gegebenheiten, das heißt die besonderen Umstände des Einzelfalles.OGH 2 Ob 38/06m, 29.06.2006
- Hier: Innenrand eines Kreisverkehrs durch doppelte Granitleiste (Granitwürfel) abgegrenzt.OGH 2 Ob 69/05v, 21.04.2005
- Eine sechsundzwanzig Meter vor der Kreuzung beginnende Verbreiterung der Fahrbahn ist für den fließenden Verkehr bestimmt, auch wenn sich dieser Fahrstreifen nach der Kreuzung nicht fortsetzt.OGH 2 Ob 276/82, 11.01.1983
- RandstreifenOGH 8 Ob 117/82, 01.07.1982
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Gehsteig, über den Querstraße verläuft.OGH 2 Ob 192/81, 15.12.1981
- Randstreifen (weist größere Pflastersteine auf, dennoch Teil der Fahrbahn).OGH 8 Ob 264/80, 12.02.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 18.
- OGH 2 Ob 38/23m, 21.03.2023, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 64/22h, 27.06.2022, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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