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Bekomme ich Ersatz, wenn ich auf einer Forststraße stürze?

günstig für Wegehalter betrifft Waldbesitzer, Radfahrer, Wanderer, Wegehalter
Das hängt davon ab, ob Sie erkennen konnten, dass Sie den Weg gar nicht benützen dürfen. Entscheidend ist, was Sie mit eigenen Augen wahrnehmen konnten, etwa Verbotszeichen, eine Schranke oder die Art des Weges. War die unerlaubte Benützung erkennbar, haftet der Halter des Weges nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 23.03.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Bei Prüfung der Frage der Erkennbarkeit einer unerlaubten oder widmungswidrigen Benutzung einer Forststraße (§ 1319a Abs 1 Satz 2 ABGB) kommt es darauf an, ob dem Benutzer der Straße aufgrund seiner optischen Wahrnehmungen erkennbar ist, die Straße widmungswidrig und unbefugt zu benutzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029984 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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