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Was zählt zum Geschäftszweig meines Arbeitgebers?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Der Begriff des Geschäftszweigs ist eng zu verstehen. Er umfasst nur jene Geschäftstätigkeit, die Ihr Arbeitgeber tatsächlich ausübt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der Begriff "Geschäftszweig" ist eng auszulegen und umfaßt nur die vom Arbeitgeber tatsächliche entfaltete Geschäftstätigkeit.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027854 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Konkurrenzverbot für Angestellte

Angestellte dürfen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers keine Geschäfte in dessen Geschäftszweig machen. Maßgeblich ist die Warenart oder Tätigkeit, die der Arbeitgeber tatsächlich führt. Dass ihm für diesen Bereich noch behördliche Genehmigungen fehlen, ändert daran nichts.

günstig für Arbeitgeber Begriff des Geschäftsgeheimnisses

Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen und Kenntnisse aus dem Betrieb, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und über diesen Kreis nicht hinausdringen sollen. Dazu muss ein wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung bestehen. Der Wille zur Geheimhaltung muss nicht ausdrücklich erklärt werden, er kann sich auch aus den Umständen ergeben.

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