Was zählt zum Geschäftszweig meines Arbeitgebers?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bejahung eines Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot durch selbständige Tätigkeit des Dienstnehmers im Geschäftszweig des Dienstgebers, auch wenn dieser für die an sich erlaubte Tätigkeit in jenem Geschäftszweig noch nicht über alle erforderlichen gewerbe- und betriebsanlagenrechtlichen Genehmigungen verfügte.OGH 8 ObA 25/22t, 18.07.2022
- Hier: Bauträger, eingeschränkt auf den Bereich der "Baureifmachung".OGH 9 ObA 8/00t, 02.03.2000
- Oder nur die tatsächlich von ihm geführte Warenart.OGH 9 ObA 8/00t, 02.03.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027854 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 8 ObA 25/22t, 18.07.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 18/18g, 29.05.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Angestellte dürfen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers keine Geschäfte in dessen Geschäftszweig machen. Maßgeblich ist die Warenart oder Tätigkeit, die der Arbeitgeber tatsächlich führt. Dass ihm für diesen Bereich noch behördliche Genehmigungen fehlen, ändert daran nichts.
Geschäftsgeheimnisse sind Tatsachen und Kenntnisse aus dem Betrieb, die nur einem begrenzten Personenkreis bekannt sind und über diesen Kreis nicht hinausdringen sollen. Dazu muss ein wirtschaftliches Interesse an der Geheimhaltung bestehen. Der Wille zur Geheimhaltung muss nicht ausdrücklich erklärt werden, er kann sich auch aus den Umständen ergeben.