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Muss ich meinem Chef sagen, welche Krankheit ich habe?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Nein. Es genügt, wenn Sie als Grund Krankheit angeben; die Meldung soll den Arbeitgeber nur rasch über Ihren Ausfall informieren. Erkranken Sie während eines durchgehenden Krankenstandes zusätzlich, müssen Sie das nicht neuerlich melden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 17.05.2018 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Anzeige der Dienstverhinderung dient der unverzüglichen Information des Arbeitgebers über den Ausfall des Arbeitnehmers; es reicht aus, wenn der Arbeitnehmer als Grund für die Dienstverhinderung bloß "Krankheit" nennt. Eine weitere Erkrankung im Rahmen eines ununterbrochenen Krankenstandes löst keine neuerliche Anzeigepflicht aus. (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027976 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Inhalt der Krankmeldung

Für die Meldung der Arbeitsverhinderung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Für den Arbeitgeber muss aber erkennbar sein, dass Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Die bloße Mitteilung, Sie gingen zum Arzt und seien andernfalls im Krankenstand, genügt dafür nicht.

günstig für Arbeitgeber Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wird das Entgelt nur für jene Erkrankung weitergezahlt, die schon beim Ausspruch der Kündigung bestanden hat. Erkranken Sie erst danach an etwas anderem, verlängert das die Zahlung nicht.

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