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Muss ich meinem Arbeitgeber den Antrag auf Behindertenstatus melden?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderung, Arbeitgeber
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, den Arbeitgeber darüber zu informieren, dass Sie ein Verfahren zur Feststellung der Behinderteneigenschaft eingeleitet haben. Der Arbeitgeber hat in diesem Verfahren auch keine Parteistellung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Es besteht keine Pflicht des Dienstnehmers, den Dienstgeber von der Einleitung des Verfahrens beim Landesinvalidenamt zu informieren. (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052634 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

BEinstG §14

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Inhalt der Krankmeldung

Für die Meldung der Arbeitsverhinderung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Für den Arbeitgeber muss aber erkennbar sein, dass Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Die bloße Mitteilung, Sie gingen zum Arzt und seien andernfalls im Krankenstand, genügt dafür nicht.

günstig für Arbeitgeber Nachweis der Begünstigteneigenschaft

Dass Sie zum Kreis der begünstigten Behinderten gehören, müssen Sie mit einem rechtskräftigen Bescheid nachweisen. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt, nach dem das Gericht die Sach- und Rechtslage zu beurteilen hat.

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