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Kann mein Chef die Kündigung einfach zurücknehmen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Eine Kündigung, die beim anderen angekommen ist, kann nicht einseitig zurückgenommen werden. Hat der Arbeitgeber irrtümlich eine zu kurze Frist gewählt, kann er auch nicht nachträglich erklären, die Kündigung gelte eben für den nächsten zulässigen Termin und das Arbeitsverhältnis dauere bis dahin an.

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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Die dem anderen Teil erklärte und diesem zugekommene Kündigung kann einseitig nicht mehr widerrufen werden. Ebensowenig kann der Dienstgeber, der irrtümlich mit einer zu kurzen Frist gekündigt hat, nach der Erkenntnis seines Irrtums erklären, die Kündigung gelte für den nächsten zulässigen Termin, und bis dahin dauere auch das Dienstverhältnis fort.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028298 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Zuwarten trotz Gelegenheit zur Bereinigung

Gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber Gelegenheit, den Grund für die Entlassung zu beseitigen, verliert er durch diese Verzögerung sein Recht zur Entlassung nicht. Dasselbe gilt, wenn er die Entlassung davon abhängig macht, dass es Ihnen nicht gelingt, sich binnen kurzer Frist zu rechtfertigen.

günstig für Arbeitgeber Vorsorgliche zweite Kündigung

Der Schutz vor einer Kündigung, mit der Sie von Ansprüchen abgehalten werden sollen, betrifft nur Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Der Wunsch, nicht gekündigt zu werden, ist kein solcher Anspruch, weil eine Kündigung grundsätzlich frei möglich ist. Kündigt der Arbeitgeber vorsorglich noch einmal für den Fall, dass Sie die erste Kündigung erfolgreich anfechten, greift dieser Schutz daher nicht.

Verwandte Fragen

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