Verfällt meine Abfertigung, wenn ich zu lange zuwarte?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 18.08.2016 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1934)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch nicht für laufendes Gehalt oder Sonderzahlungen (9 ObA 1032/93) oder für Provisionen (ArbSlg 10.141), je für die Zeit vor Beendigung des Dienstverhältnisses.OGH 8 ObA 273/95, 30.11.1995
- Ebensowenig für den Anspruch auf rückständigen Lohn (SZ 13/78).OGH 4 Ob 111/83, 09.10.1984
- Auch nicht für Ansprüche auf Urlaubsentschädigung § 9 UrlG.OGH 4 Ob 137/81, 19.01.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 9 ObA 94/16p, 18.08.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die sechsmonatigen Fristen für Ansprüche nach Entlassung oder Austritt sind gesetzliche Ausschlussfristen. Wer sie versäumt, verliert seinen Anspruch. Auf diese Fristen ist das Fristengesetz anzuwenden.
Abfertigung und Urlaubsentschädigung sind zwingende Ansprüche. Trotzdem darf ein Kollektivvertrag Fristen festlegen, innerhalb derer Sie diese Ansprüche geltend machen müssen. Für die Verjährung gilt sonst die allgemeine Frist von drei Jahren für Forderungen von Dienstnehmern.