Was muss ich tun, um bei Frühpension die Abfertigung zu bekommen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob das Pensionsverfahren durch Bescheid, durch Gerichtsurteil oder durch Vergleich endete, macht keinen Unterschied.OGH 8 ObA 32/18s, 28.08.2018
- Die Voraussetzung des § 23a Abs 1 Z 2 AngG wird durch die rechtskräftige Zuerkennung der Pension unabhängig davon erfüllt, ob die tatsächlichen materiellen Voraussetzungen für die Pensionsgewährung vorlagen oder der Dienstnehmer bei Stellung seines Pensionsantrags gutgläubig war.OGH 9 ObA 108/17y, 27.09.2017
- Hier: Ausgleichsanspruch gemäß § 24 HVertrG.OGH 9 ObA 2/04s, 26.05.2004
- Der kausale objektivierbare Willenszusammenhang zwischen Kündigung und Inanspruchnahme der Pension ist auch gewahrt, wenn zwar nach der Kündigung aber bis zum Zeitpunkt der maßgeblichen Endigung des Arbeitsverhältnisses ein Pensionsantrag gestellt wird und die Voraussetzungen des Pensionsanspruches gegeben sind. Der bloße Wille allein wahrt hingegen den Abfertigungsanspruch nicht.OGH 9 ObA 142/98t, 21.10.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 8 ObA 32/18s, 28.08.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 108/17y, 27.09.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die begünstigte Abfindung Ihrer Pensionsanwartschaft setzt voraus, dass Ihr Arbeitsverhältnis auf den Erwerber übergeht und dieser die betriebliche Pensionszusage nicht übernimmt. Sie müssen den Betriebsübergang also mitmachen, sonst kommt diese Abfindung für Sie nicht in Betracht.
Wird Ihr Dienstverhältnis vom Dienstgeber vorzeitig beendet, können Sie den Teil der Abfertigung, der über die gesetzliche hinausgeht, nicht sofort verlangen. Diesen Teil erhalten Sie erst, wenn der Zeitraum abgelaufen ist, für den der Dienstvertrag geschlossen wurde.