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Was muss ich tun, um bei Frühpension die Abfertigung zu bekommen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Pensionisten, Arbeitgeber
Sie müssen die vorzeitige Alterspension tatsächlich in Anspruch nehmen. Dazu gehört ein Antrag bei der Pensionsversicherung und dass Sie das eingeleitete Verfahren auch gehörig weiterbetreiben. Nur den Willen dazu zu haben, genügt nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Der Begriff "Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension" ist dahin auszulegen, dass der Arbeitnehmer ein ihm im Gesetz eingeräumtes Recht auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension geltend macht. Hiefür ist eine entsprechende Antragstellung bei der Pensionsversicherungsanstalt und die "gehörige Fortsetzung" des vom Sozialversicherungsträger über diesen Antrag eingeleiteten Verfahrens notwendig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Abfindung der Pensionsanwartschaft beim Betriebsübergang

Die begünstigte Abfindung Ihrer Pensionsanwartschaft setzt voraus, dass Ihr Arbeitsverhältnis auf den Erwerber übergeht und dieser die betriebliche Pensionszusage nicht übernimmt. Sie müssen den Betriebsübergang also mitmachen, sonst kommt diese Abfindung für Sie nicht in Betracht.

günstig für Arbeitgeber Vertragliche Abfertigung bei vorzeitiger Auflösung

Wird Ihr Dienstverhältnis vom Dienstgeber vorzeitig beendet, können Sie den Teil der Abfertigung, der über die gesetzliche hinausgeht, nicht sofort verlangen. Diesen Teil erhalten Sie erst, wenn der Zeitraum abgelaufen ist, für den der Dienstvertrag geschlossen wurde.

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