Zählen meine Überstunden beim Urlaubsentgelt mit?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (10 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2002)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Übernahme des Sbg Gem-VBG 2001 als VertragsschabloneOGH 8 ObA 12/25k, 12.08.2025
- Hier: Resolutivbedingung einer Dienstordnung iSd § 19 Abs 4 PTSG, wonach das Dienstverhältnis nach einjähriger Dienstverhinderung ohne Weiteres endet.OGH 9 ObA 71/13a, 27.09.2013
- Es kommen daher - sofern sich anderes nicht aus einer sondergesetzlichen Regelung im Ausgliederungsgesetz selbst ergibt - die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts zur Anwendung.OGH 9 ObA 71/13a, 27.09.2013
- Hier: Zur Frage der Übernahme des VBG als Vertragsschablone durch § 8 Abs 1 Z 2 Spanische Hofreitschule‑Gesetz und der konkludenten Vereinbarung von bezahlten Ruhepausen.OGH 9 ObA 104/11a, 30.01.2012
- Eine Ausgliederung, die unter Übernahme des VBG bloß als Vertragsschablone erfolgt, führt zur Konsequenz, dass die - günstigeren- zwingenden Bestimmungen des AngG, so auch die Einbeziehung weiterer Entgeltteile in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung, gelten.OGH 8 ObA 13/08g, 03.04.2008
- Bei Ausgliederung unter Übernahme des VBG als Vertragsschablone gelten die - günstigeren - zwingenden Bestimmungen des AngG (Einbeziehung weiterer Entgeltteile in die Bemessungsgrundlage für Abfertigung, Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung).OGH 8 ObA 10/02g, 19.09.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 8 ObA 12/25k, 12.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 9/17i, 28.02.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. War vereinbart, dass Sie Überstunden durch Zeitausgleich abbauen, und wird der Rest am Ende in Geld abgegolten, bleibt diese einmalige Zahlung außer Betracht. Sie fließt weder in die Abfertigung noch in die Kündigungsentschädigung oder die Urlaubsentschädigung ein.
Nein. Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Jubiläumsgelder hängen nicht mit einer bestimmten Arbeitsleistung zusammen und werden in größeren zeitlichen Abständen gewährt. Sie fließen daher nicht in die Berechnungsgrundlage für das Überstundenentgelt ein.