Kann ich einen laufenden Vertrag aus wichtigem Grund sofort beenden?
betrifft Konsumenten, Unternehmer, Mieter, Vermieter, Vertragsparteien
Verträge, die auf Dauer angelegt sind, können Sie bei einem wichtigen Grund vorzeitig auflösen. Die sonst vereinbarten Kündigungsfristen und Kündigungstermine müssen Sie dabei nicht einhalten. In der Regel müssen Sie auch keine Nachfrist setzen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (130 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigen Gründen vor Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Anwendung der sonst anwendbaren Kündigungstermine und Kündigungsfristen aufgelöst werden (gleicher Rechtssatz wie SZ 31/116), und zwar in der Regel ohne Nachfristsetzung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertragskündigung aus wichtigem Grund, weil die Klägerin ihre Verpflichtung zur Beistellung und Aufrechterhaltung der vereinbarten Sicherheit (einverleibungsfähige Höchstbetragshypothek) nicht mehr erfüllen konnte.OGH 9 Ob 73/25p, 18.03.2026
- Hier: Mitgliedsprogramm eines Versandunternehmens.OGH 9 Ob 48/25m, 17.07.2025
- Hier: Maklervertrag.OGH 4 Ob 176/22v, 22.11.2022
- Betrifft Versicherungsvertrag.OGH 7 Ob 208/15m, 06.07.2016
- Die bloße Bekanntgabe von Fakten kann einer Willenserklärung nicht gleichgehalten werden, sodass aus dem Umstand, dass ein Gesellschafter, der eine Bürgschaftserklärung für künftig fällig werdende Sozialversicherungsbeiträge der Gesellschaft abgegeben hat, sein Ausscheiden aus der Gesellschaft unmittelbar dem Gläubiger zur Kenntnis bringt, eine außerordentliche Kündigung, die zudem bloß für ab dem Zeitpunkt der Kündigung entstehende Verbindlichkeiten gelten würde, nicht abgeleitet werden kann (so bereits 7 Ob 618/89).OGH 6 Ob 95/16p, 27.06.2016
Alle 69 Ergänzungen anzeigen
- Schon die Änderungsmitteilung berechtigt den Mobilfunk‑Teilnehmer zur Kündigung, sie ‑ und nicht erst die Änderung selbst ‑ bildet also den „wichtigen Grund“. Das führt dazu, dass die Kündigungserklärung des Teilnehmers mit dem Zugang an den Betreiber wirksam wird, sofern dies noch vor dem mitgeteilten Zeitpunkt des Inkrafttretens erfolgt und der Teilnehmer nicht einen bestimmten Kündigungstermin nennt.OGH 2 Ob 20/15b, 25.02.2016
- Die Anordnung einer sechstägigen Kündigungsfrist in AGB verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB.OGH 2 Ob 20/15b, 25.02.2016
- Das im Kern unverzichtbare Kündigungsrecht bei Dauerschuldverhältnissen gilt grundsätzlich auch für „obligationsähnliche“ Genussrechtsverhältnisse. Es besteht jedoch nicht, wenn der geltend gemachte Grund ausschließlich in die Risikosphäre des Gläubigers fällt. Verwirklicht sich ausschließlich das vom Gläubiger zu tragende Kapitalmarktrisiko, kommt weder eine außerordentliche Kündigung noch eine Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.OGH 5 Ob 4/14w, 26.09.2014
- Welche schwerwiegenden Gründe im Einzelfall die Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Dauerschuldverhältnisses bewirken und zu dessen Auflösung berechtigen, ist eine Frage der Abwägung im Anlassfall und kann nur aus einer umfassenden Sicht aller dafür und dagegen sprechenden Gegebenheiten des Einzelfalls beantwortet werden.OGH 7 Ob 235/13d, 29.01.2014
- Auf § 3 Errichtungsgesetz 1973 basierender Durchführungsvertrag vom 12. 9. 1973 betreffend die Aufbringung von Mitteln für die Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz infolge materieller Derogation dieser Bestimmung durch das Universitätsgesetz 2002.OGH 2 Ob 92/11k, 30.08.2012
- Hier: Namensrechtlicher Gestattungsvertrag.OGH 17 Ob 2/10h, 21.06.2010
- Hier: Schotterabbauvertrag.OGH 9 Ob 17/10f, 24.03.2010
- Dass der Wegfall der Vertrauensbasis dazu berechtigt, ein Dauerschuldverhältnis aufzulösen, setzt voraus, dass ein Bezug zum konkreten Dauerschuldverhältnis besteht.OGH 5 Ob 220/09b, 15.12.2009
- Hier: Zur Frage der Möglichkeit einer fristlosen Kündigung (sofortigen Beendigung aus besonders wichtigen Gründen) bei Heimverträgen trotz der Regelung des § 27i KSchG.OGH 8 Ob 119/08w, 02.04.2009
- Als wichtige Gründe kommen insbesondere Vertragsverletzungen, der Verlust des Vertrauens in die Person des Schuldners oder schwerwiegende Änderungen der Verhältnisse in Betracht, welche die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar machen (RIS-Justiz RS0027780; RdW 1999, 589).OGH 1 Ob 113/08m, 11.08.2008
- Ob eine Klausel, die eine Sperre des Diensteangebots bei noch aufrechtem Mobiltelefonievertrag unter Andauern der Zahlungspflicht des Kunden für auf die Zeit der Sperre entfallende Grundentgelte ermöglicht, zulässig ist, unterliegt unabhängig von den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grund einer nachprüfenden Kontrolle.OGH 4 Ob 91/08y, 10.06.2008
- Das gilt - abgesehen von einer aufgrund Vereinbarung unter keinen Umständen entziehbaren Verwaltung, die nur durch Ausschluss nach § 1210 ABGB beendet werden könnte - auch für die Verwalterbestellung in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts.OGH 4 Ob 229/07s, 20.05.2008
- Hier: Vertrag über Büroräumlichkeiten und Büroorganisations- sowie Personaldienstleistungen.OGH 6 Ob 169/06f, 21.12.2006
- Die Streichung des Klägers aus der Liste der sicherheitstechnischen Zentren berechtigt zur außerordentlichen Kündigung, da eine Streichung aus der Liste dem Arbeitgeber indiziert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines sicherheitstechnischen Zentrums nicht (mehr) erfüllt sind.OGH 6 Ob 283/05v, 30.11.2006
- Die Frage der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für einen der Vertragspartner kann nur nach einer umfassenden Sicht aller dafür und dagegen sprechenden Gegebenheiten des Einzelfalls beantwortet werden.OGH 6 Ob 283/05v, 30.11.2006
- Obligatorisches Wohnrecht; ein beiderseitiges, jeweils die Sphäre des anderen verletzendes Verhalten ist, ohne dass ein Überwiegen des Verschuldens auf einer Seite feststellbar wäre, kein wichtiger Grund.OGH 6 Ob 328/04k, 21.04.2005
- Es genügt aber nicht, wenn das Vertrauen in die Person des Vertragspartners ganz allgemein erschüttert ist, vielmehr muss dieser Vertrauensverlust tatsächlich - und schon aus Gründen der Logik - einen Bezug zum konkreten Dauerschuldverhältnis haben. Die Frage der Unzumutbarkeit der Fortsetzung eines Dauerschuldverhältnisses kann nur aus einer umfassenden Sicht aller dafür und dagegen sprechenden Gegebenheiten des Einzelfalls beantwortet werden.OGH 1 Ob 238/03m, 17.10.2003
- War die beklagte Partei aber berechtigt, eine unverzügliche Vertragsauflösung ohne weitere Nachfristsetzung zu erklären, so konnte sie die tatsächlich gewährte Nachfrist auch mit einer Bedingung verknüpfen (nämlich die Behebung sämtlicher, auch weniger ins Gewicht fallende Mängel).OGH 9 Ob 218/02b, 18.12.2002
- Hier: Vorzeitiger Vertragsrücktritt durch Kreditinstitut.OGH 4 Ob 179/02f, 19.11.2002
- Die wichtigen Gründe in der Person des Bestandnehmers müssen die Interessen des Bestandgebers soweit nachteilig berühren, dass sie bei objektiver Betrachtungsweise einen verständigen Bestandgeber zur Vertragsauflösung veranlassen würden und diese als gerechte, dem Sachverhalt adäquate Maßnahme erscheinen lassen.OGH 3 Ob 151/02f, 23.10.2002
- Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses wegen Verlustes des Vertrauens in den Partner, schwerwiegender Leistungsstörungen oder des Wegfalles der Geschäftsgrundlage unzumutbar geworden ist.OGH 6 Ob 159/01b, 23.08.2001
- Hier: Verstoß des Versicherers gegen die vereinbarte Bestklausel.OGH 7 Ob 69/01z, 27.04.2001
- Hier: Kooperationsübereinkommen.OGH 7 Ob 347/99a, 12.07.2000
- Hier: Einseitige vorzeitige Auflösung eines Handelsvertretungsvertrages (§ 22 Abs 3 HVertrG).OGH 7 Ob 292/98m, 14.04.1999
- Gründe, mit denen schon bei Abschluss des Dauerrechtsverhältnisses gerechnet werden musste, oder Veränderungen, die von den Vertragsparteien offensichtlich in Kauf genommen wurden, können dessen vorzeitige Auflösung jedenfalls nicht rechtfertigen.OGH 1 Ob 326/98t, 23.02.1999
- Hier: Die Vertragsbeziehung zwischen dem ehemaligen Arbeitnehmer und dem eine Betriebspension leistenden Arbeitgeber ist als Dauerschuldverhältnis anzusehen.OGH 9 ObA 229/97k, 11.03.1998
- Der Umstand, dass sich die klagende Partei als Müllzulieferer (zunächst) nicht bereit fand, den Altlastensanierungsbeitrag zu übernehmen, stellt keinen solchen Grund dar. Der Gesetzgeber nennt den Deponiebetreiber als Beitragsschuldner (§ 4 Z 1 Altlastensanierungsgesetz). Dessen Vermögen sollte abgeschöpft werden. Eine Überwälzung der Vermögensnachteile vom Deponiebetreiber auf den Zulieferer (und bis zurück zum Gemeindebürger) ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Gesetzesmaterialien (Blg 898 XVII GP zu Art I § 4 und Allgemeiner Teil der Erläuterungen zur RV, Seite 10) legen zwar die spekulativen Erwartungen des Gesetzgebers über die wirtschaftlichen Auswirkungen der betreffenden Bestimmung dar, erlauben es jedoch nicht, entgegen dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut eine andere Person als Kostentragungspflichtigen ansehen.OGH 7 Ob 510/96, 30.07.1996
- Hier: LizenzvertragOGH 7 Ob 515/95, 27.01.1995
- Auch wenn dies nicht eigens vereinbart wurde.OGH 9 ObA 64/94, 16.03.1994
- Die vorzeitige Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses ist auch während laufender Kündigungsfrist zulässig.OGH 1 Ob 548/88, 13.04.1988
- Hier: Kritische Äußerung eines Konsulenten über den Geschäftsführer gegenüber einem wirtschaftlich aus Unternehmen Beteiligten: kein ausreichender Grund.OGH 7 Ob 542/85, 09.05.1985
- Der Verlust der einem Dauerschuldverhältnis stets zugrunde liegender Vertrauensbasis ist - im allgemeinen - bei Insolvenz des Vertragspartners anzunehmen.OGH 6 Ob 763/83, 12.01.1984
- Hier: Dauerrechtsverhältnis des Fruchtgenusses wegen Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen.OGH 5 Ob 51/83, 04.10.1983
- Wenn die einem Dauerschuldverhältnis immer zugrunde liegende Vertrauensbasis weggefallen ist.OGH 3 Ob 552/83, 15.06.1983
- Nachträgliche Preisregelung ist wichtiger Grund.OGH 6 Ob 504/83, 19.05.1983
- Hier: "Bewachungsvertrag"OGH 4 Ob 529/82, 15.06.1982
- Es geht jedoch nicht an eine einzelne Teilverpflichtung, die allein vom Klagebegehren erfasst ist, aus den wechselseitigen Zusammenhang der in dem vorliegenden einheitlichen Rechtsverhältnis vereinbarten Leistungen und Gegenleistungen herauszubrechen und diese unter Aufrechterhaltung des übrigen Vertragsinhaltes für sich allein für erloschen zu erklären.OGH 8 Ob 505/81, 03.12.1981
- Die erst in der Klagebeantwortung zu erblickende Auflösungserklärung kann nicht in die Vergangenheit wirken.OGH 3 Ob 540/81, 07.10.1981
- Bei Verstoß gegen Treu und Glauben gegenüber dem Vertragspartner.OGH 7 Ob 660/81, 01.10.1981
- Wohnungsleihvertrag - Auflösung durch Räumungsklage.OGH 6 Ob 695/80, 27.08.1980
- Der wichtige Grund darf nicht schon bei Begründung des Dauerschuldverhältnisses bekannt gewesen sein.OGH 1 Ob 770/79, 14.12.1979
- BeherbergungsvertragOGH 7 Ob 779/79, 14.12.1979
- Vereinbarung zwischen einem Schiverleih und einer Schischule.OGH 1 Ob 587/79, 02.05.1979
- Es muss sich aber um Gründe handeln, welche nicht schon im Zeitpunkt der Begründung des Dauerschuldverhältnisses bekannt waren (hier: Wohnheim - Pensionsvertrag).OGH 6 Ob 709/78, 14.12.1978
- Lizenz Vertrag ("Guhl")OGH 4 Ob 347/78, 28.11.1978
- Hier: Vorzeitige Aufhebung des Bestandverhältnisses an einem bei einer Tankstelle aufgestellten Kaffee - Kakao - Dispenser wegen Auflösung des Pachtverhältnisses an dieser Tankstelle, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese Verknüpfung bereits bei Abschluss des Bestandverhältnisses erkennbar war; es genügt hiezu, dass im Mietvertrag der Unternehmensgegenstand (Tankstelle) der Mieterin angeführt war und derartige Geräte nur im Geschäftsbetrieb verwendet werden; in einem solchen Fall sind allfällige gegenteilige Geschäftsbedingungen der Vermieterin bedeutungslos.OGH 5 Ob 552/78, 04.04.1978
- BenützungsvereinbarungOGH 5 Ob 770/78, 16.01.1978
- Wichtiger Grund ist unter Umständen aber auch eine nachträgliche Erschwerung der geschuldeten Leistung selbst dann, wenn die Schwierigkeit nicht so weit geht, dass die Leistung rechtlich als unmöglich angesehen werden müsste (SZ 31/116).OGH 1 Ob 113/75, 02.07.1975
- Analog zu §§ 1117, 1210 ABGB, Hier Pflicht Immissionen zu unterlassen.OGH 3 Ob 45/74, 30.08.1974
- Hier: Kündigung eines Bürgschaftsvertrages. Abtretung des Geschäftsanteils und Ausscheiden als Geschäftsführer kein wichtiger Grund.OGH 5 Ob 233/73, 09.01.1974
- Hier: Alleinvertretungsvertrag; Bezugnahme auf Art 107 SchweizerOR.OGH 1 Ob 143/73, 31.10.1973
- Hier: Eigenhändlervertrag mit Alleinvertriebsrecht.OGH 5 Ob 157/73, 24.10.1973
- Hier: Wohnungsrecht, verbunden mit Pflegevertrag (ausführliche Begründung).OGH 3 Ob 127/73, 25.09.1973
- Beschränkung des Auflösungsrechtes muss ausdrücklich vereinbart sein.OGH 4 Ob 69/73, 04.09.1973
- Ob wichtige Gründe vorliegen, ist nach objektiven Maßstäben unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles zu beurteilen. Vertragsverletzungen, die eine sofortige Vertragsauflösung rechtfertigen können, sind nach Treu und Glauben im Geschäftsverkehr innerhalb angemessener Frist geltend zu machen.OGH 8 Ob 185/72, 19.09.1972
- Musikautomaten - AufstellungsvertragOGH 5 Ob 72/72, 11.04.1972
- Hier: Unwiderrufliche Bürgerschaft für künftige Sozialversicherungsbeiträge.OGH 7 Ob 53/71, 28.04.1971
- Bezug einer Loseblatt - Gesetzessammlung.OGH 1 Ob 72/70, 18.06.1970
- Hier: Erwerbsgesellschaft des bürgerlichen Rechts.OGH 7 Ob 14/70, 04.02.1970
- Gilt auch für Sukzessivlieferungsverträge, die längere Zeit dauern (hier: Fernlernkurs von vierzig Monaten).OGH 1 Ob 278/68, 28.11.1968
- Wichtige Gründe = Umstände, die es einer Partei billigerweise nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, das Vertragsverhältnis aufrecht zu halten, insbesondere Verstöße gegen Treu und Glauben im geschäftlichen Verkehr.OGH 6 Ob 208/68, 11.09.1968
- Die Nichterfüllung der bedungenen Sicherung eines verzinslichen Darlehens durch Einräumung einer Hypothek auf den ersten Satz ist eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die zur Auflösung berechtigt.OGH 1 Ob 276/67, 25.01.1968
- Patentlizenzvertrag. Sind wichtige Gründe gegeben, dann ist der Vertrag schon mit der Auflösungserklärung aufgelöst; ein Rechtsgestaltungsbegehren ist unzulässig.OGH 4 Ob 310/66, 31.03.1966
- Hier: UnterhaltsvertragOGH 6 Ob 131/65, 12.05.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018305 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 130.
- OGH 3 Ob 55/26y, 23.06.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 73/25p, 18.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 184/25b, 27.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 48/25m, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 68/24a, 23.10.2024, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 125/24g, 10.09.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 176/22v, 22.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 135/20v, 25.01.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Vorzeitige Auflösung von Dauerverträgen
Vertragsrecht · Wichtiger Grund bei Dauerverträgen
Vertragsrecht · Vorzeitige Auflösung eines Dauervertrags
Vertragsrecht · Vorzeitige Auflösung von Dauerverträgen
Vertragsrecht · Vorzeitige Auflösung eines Dauervertrags