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Kann ich einen laufenden Vertrag aus wichtigem Grund sofort beenden?

betrifft Konsumenten, Unternehmer, Mieter, Vermieter, Vertragsparteien
Verträge, die auf Dauer angelegt sind, können Sie bei einem wichtigen Grund vorzeitig auflösen. Die sonst vereinbarten Kündigungsfristen und Kündigungstermine müssen Sie dabei nicht einhalten. In der Regel müssen Sie auch keine Nachfrist setzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (130 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Dauerschuldverhältnisse können aus wichtigen Gründen vor Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Anwendung der sonst anwendbaren Kündigungstermine und Kündigungsfristen aufgelöst werden (gleicher Rechtssatz wie SZ 31/116), und zwar in der Regel ohne Nachfristsetzung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 69 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018305 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 130.

Im Gesetz

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