Haftet die Kasse für einen Arzt in ihrem eigenen Ambulatorium?
günstig für Patient betrifft Patienten, Versicherte, Krankenkassen, angestellte Ärzte
Ja. Für das Verschulden eines Arztes, der in ihrem Ambulatorium angestellt ist, hat die Krankenkasse einzustehen.
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Rechtsprechung seit 1930, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1930)
Haftung einer Krankenkasse für das Verschulden eines in ihrem Ambulatorium angestellten Arztes.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028671 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 223/17p, 21.12.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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