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Haftet meine Krankenkasse für einen Unfall im Krankentransport?

günstig für Krankenkasse betrifft Versicherte, Patienten, Krankenkassen, Fahrtendienste
Nein. Wird der Fahrtendienst nicht von der Krankenkasse selbst betrieben, sondern von einem fremden Unternehmen, dessen Kosten sie nur trägt, haftet die Kasse nicht für dessen Verschulden. Ansprüche müssen Sie gegen den Fahrtendienst richten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 21.12.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Die Krankenkasse haftet ihren Versicherten nicht nach § 1313a ABGB für das Verschulden eines nicht von der Krankenkasse selbst betriebenen Fahrtendienstes, dessen Kosten sie zu tragen hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131910 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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